Düsseldorf. . Ein 23-Jähriger Düsseldorfer stand am Dienstag zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht, weil er Goldkäufer mit einer gemeinen Masche betrog: Sein Angebot im Internet sah aus wie ein Angebot für Gold. Schlugen die Käufer zu, erhielten sie aber nur ein gerahmtes Foto.

Dieses Mal kam der junge Mann (23) sichtlich weniger nassforsch daher. Sondern doch ein wenig zerknirscht darüber, dass ein älterer Herr (76) beim Ebay-Kauf „nicht das bekommen hat, was er erwartete.“ Der hatte geglaubt, zwei Goldbarren zu erstehen. Doch geliefert bekam er ein Bild davon.

Er war bei der Suche nach Gold auf das Angebot des 23-Jährigen gestoßen. Sah ein Foto von zwei Goldbarren, der Text begann mit „Goldbarren 2 Unzen“, es folgten weitere typische Angaben zu Hersteller und Feinheit. „Ich dachte, es wäre Gold, der Preis war ja exakt der damalige Goldpreis“, berichte der 76-Jährige.

Zynische Widmung

Erst unten stand klein gedruckt der Begriff „Originalbild“ und „auf grauem Baumwollhintergrund“. Der Käufer beachtete das nicht, zahlte 2560 Euro und erhielt das Foto im Holzrahmen. Mit Widmung für „einen Kunstkenner, der mehr sieht als ein Bild“.

Ähnlich war es einem 42-Jährigen ergangen. Für dessen Betrug war der 23-Jährige zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, sollte 1000 Euro an das Opfer zahlen. Weil er das nicht tat, musste er ins Gefängnis. Das gab ihm zu denken: „Ich will da nie wieder hin“, sagte er gestern. Er sei in sich gegangen, entschuldigte sich, dass der Senior enttäuscht wurde. Aber: „Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu betrügen.“

„Gute Geldanlage“

Bisher hat der Rentner noch kein Geld zurückerhalten. Aber der Angeklagte versprach, den Kaufpreis zurückzahlen. Damit sei der Kauf ja sogar eine gute Geldanlage für den Rentner gewesen, denn der Goldpreis sei inzwischen gefallen, hielt er dem 76-Jährigen vor.

Dass er nicht betrügen wollte, glaubte ihm die Richterin nicht. Sie verurteilte ihn zu zwei Monaten auf Bewährung. Damit er noch eine Weile an die Verurteilung denke und der Renter an sein Geld komme, muss er zudem monatlich 30 Euro an den 76-Jährigen zahlen, bis dessen Schaden ausgeglichen ist.