Düsseldorf. Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs muss wieder bangen: Zwar hatte der zuständige Richter Ende Januar angedeutet, dass die Kündigung seiner Wohnung wohl unwirksam sei. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf den für nächste Woche angesetzten Verkündungstermin aber aufgehoben und will wieder verhandeln.

Das ist keine gute Nachricht für den rauchenden Rentner Friedhelm Adolfs: Das Landgericht hat den für nächste Woche angesetzten Verkündungstermin aufgehoben und will wieder verhandeln. Damit muss der 75-jährige Adolfs erneut um seine Wohnung bangen.

Seine Vermieterin will ihn rauswerfen, weil der Rauch seiner Zigaretten das Treppenhaus verpeste. Sie klagte auf Räumung, gewann in erster Instanz.

Vermieterin hatte Adolf mehrfach abgemahnt

Adolfs ging in Berufung. Da sah es zunächst gut für ihn aus. Das Gericht erklärte, die Vermieterin habe die Belästigung zu lange hingenommen, bevor sie die Kündigung aussprach. Friedhelm Adolfs konnte damit rechnen, dass das Gericht am 13. März ein Urteil zu seinen Gunsten spricht.

Doch die Vermieterin hat inzwischen erklärt, sie habe ihn mehrfach abgemahnt. Adolfs darf sich dazu jetzt äußern. Anschließend will das Gericht kurzfristig einen neuen Verhandlungstermin festlegen.