Düsseldorf. Der Streit um ein Dachfenster geht vor Gericht: Die Hausbrauerei Uerige hat Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht. Das Ordnungsamt hatte vor sechs Monaten das Rauchen im Lichthof des Lokals verboten - ein bewegliches Dach wurde als Fensterfront bewertet. Die Verhandlung ist für den 21. Januar angesetzt.

Die Hausbrauerei Uerige hat die Stadt verklagt, weil das Ordnungsamt vor einem halben Jahr ein Rauchverbot im Lichthof des Lokals verhängt hatte. Der Uerige-Geschäftsführer ist jedoch der Meinung, dass in dem Zwischenhof – in dem es keine Zimmerdecke gibt, sondern ein großes, bewegliches Dach – das Rauchen gestattet sein sollte.

Schnitzler hatte gehofft, dass sich die Stadt bewegt und es zu einem Kompromiss kommt. Doch passiert ist nichts. Jetzt hat das Uerige Klage eingereicht. Der Termin für die mündliche (und öffentliche) Gerichtsverhandlung ist der 21. Januar, 10 Uhr, im Verwaltungsgericht an der Bastionstraße.

Verschiedene Interpretationen der räumlichen Verhältnisse

Nachdem am 1. Mai 2013 das neue Nichtraucherschutzgesetz landesweit in Kraft getreten war, hatte es zunächst einen längeren Briefwechsel zwischen Uerige-Geschäftsführung und Stadt gegeben. Mitte Mai dann der Ortstermin in der Altstadt-Brauerei. Seitdem gibt es verschiedene Interpretationen der räumlichen Verhältnisse. Schnitzler sagt, das Fensterdach sei, als dort noch geraucht wurde, immer ein großes Stück geöffnet gewesen und habe die verräucherte Luft umgehend abziehen lassen.

Früher sei der Hof nur durch eine Markise geschützt worden, irgendwann habe man aus Praktikabilitätsgründen den Stoff durch ein automatisches Klappdach ersetzt. Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann hat das bewegliche Dach allerdings als Fensterfront bewertet. Bedeutet: Rauchen verboten!

Offiziell wollten die Verantwortlichen des Ordnungsamtes am Donnerstag nichts mehr zum Thema sagen und verwiesen auf das laufende Verfahren. Dem Vernehmen nach hütet man sich jedoch davor, einen Präzedenzfall zu schaffen. Nach dem Motto: Dachfenster ist Dachfenster. Da könnte ja jeder Gastronom kommen, sein Fenster auf Kipp stellen, und sagen: Feuer frei für die Glimmstengel!

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