Düsseldorf. . Fast acht Jahre hat die juristische Aufbereitung des schweren Unfalls an der Düsseldorfer Luegallee gedauert. Nun erging Strafbefehl gegen den 48-Jährigen, der damals am Steuer der Straßenbahn gesessen hatte. Bei dem tragischen Unglück hatte ein damals elfjähriges Mädchen sein rechtes Bein verloren.

Zu einer Geldstrafe hat das Amtsgericht den U-Bahn-Fahrer (48) verurteilt, unter dessen Bahn vor acht Jahren eine Elfjährige geriet und ihr rechtes Bein verlor. Das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung erging als Strafbefehl.

Der tragische Unfall passierte am 3. November 2005. Die Schülerin war an der Haltestelle Luegplatz aus einer Bahn gestiegen und lief über die Schienen. Dabei wurde sie von einer U 74 erfasst, dessen Fahrer die Haltestelle der Gegenrichtung anfuhr und nicht mehr halten konnte. Das Kind wurde lebensgefährlich verletzt, sein rechtes Bein wurde ab der Hüfte amputiert.

Unfall hat auch den Fahrer traumatisiert

Der Unfall hat auch den Fahrer traumatisiert. „Es belastet ihn heute noch“, berichtete sein Anwalt Gerhard Krämer. Sein Mandant habe ihm erzählt, besonders Fahrten über die Luegallee seien schwer. „Er sagte: ,Dann habe ich jedes Mal das Geschehen vor mir.’“

Zum Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung erschien der Fahrer gestern nicht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, zu schnell gewesen zu sein. Laut einem Gutachten war er mit Tempo 31 unterwegs. Nach den Regeln der Rheinbahn hätte er nur 30 fahren dürfen.

Anklage verlangt Schritt-Tempo

Die Anklage befand sogar, er hätte so langsam fahren müssen, dass er jederzeit zum Stehen kommen kann – weil er gesehen habe, dass Kinder die Schienen überqueren wollten. Gegebenenfalls müsse er Schritt-Tempo fahren.

Über die Geschwindigkeit wurde nicht mehr verhandelt. Es hatte bereits im Vorfeld Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger gegeben. Dementsprechend beantragte die Staatsanwältin den Strafbefehl über die Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro. Das Gericht folgte dem.

Damit könnte die juristische Aufarbeitung des Unfalls beendet sein, die viele Jahre dauerte und vor allem im Zivilverfahren stattfand. Es ging um die Frage, wer wie viel Schuld trägt: das Kind, das die Bahn kommen sah, und der Fahrer, der Kinder an der Bahnsteigkante sah.

Anwalt: Eine "situative Fehleinschätzung" mit "grauenhaften Folgen"

Das Landgericht sah die Schuld halbe halbe verteilt, das Oberlandesgericht hielt die Schuld des Fahrers für doppelt so hoch wie die des noch jungen Kindes. Es verurteilte die Rheinbahn zu 80 000 Euro Schmerzensgeld, 228 Euro Rente und der Übernahme von zwei Dritteln der künftigen Kosten.

Die Strafanklage argumentierte wie das Oberlandesgericht. Anwalt Krämer räumte eine „situative Fehleinschätzung“ des Fahrers ein – mit „grauenhaften Folgen“ für das Mädchen. Daher habe er dem Strafbefehl zugestimmt. Sein Mandant kann noch Einspruch einlegen. Wenn nicht, wird das Urteil rechtskräftig.