Düsseldorf. Der 72-jährige Rentner aus Düsseldorf, der seine schwer kranke Ehefrau erstickt hatte, muss ins Gefängnis. Vor dem Landgericht wurde der Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach der Tat hatte der Angeklagte versucht, sich selbst umzubringen, was ihm aber nicht gelang.
Für die Tötung seiner schwer kranken Frau mit einem Spezialgriff der DDR-Grenztruppen ist ein Düsseldorfer Rentner zu Gefängnishaft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 72-Jährigen wegen Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.
"Wir haben uns bemüht, an die untere Grenze zu gehen", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Der Verteidiger des Rentners hatte leidenschaftlich für eine Bewährungsstrafe plädiert. Sein Mandant gehöre nicht ins Gefängnis: "Er wollte sie nicht töten, sondern erlösen." Doch das Gericht hielt dagegen: "Wir müssen im Blick haben, dass das Menschenleben nicht mit zu kleiner Münze gehandelt werden darf", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.
Rentner hatte keinen anderen Ausweg gesehen
Die immer aufwendigere Pflege seiner Frau und ihr schrecklicher Zustand habe die Situation für ihn ausweglos scheinen lassen, hatte der bis zur Tat unbescholtene Angeklagte gestanden. Er hatte seine Frau rund um die Uhr pflegen, bewachen und jede Nacht mehrfach zur Toilette bringen müssen. Sie habe nicht mehr sprechen und kaum noch laufen können, sei inkontinent gewesen.
"Es musste eine Erlösung her - für sie und auch für mich", hatte der Rentner ausgesagt. Er habe es nicht übers Herz gebracht, seine Frau, die seine große Liebe gewesen sei, gegen ihren ausdrücklichen Willen in ein Pflegeheim abzuschieben.
Mann wollte sich selbst umbringen
Den Griff hatte er als DDR-Grenzsoldat gelernt, bevor er selbst vor der Stasi über den Todesstreifen der deutsch-deutschen Grenze in den Westen geflüchtet war. Er führt nach wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und nach Minuten zum Tod. Nach der Tat hatte er versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.
"Der Fall ist die traurige Spitze eines Eisbergs", hatte Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz gesagt. Das größte Problem sei die Zurückhaltung der pflegenden Angehörigen, die - oft aus Scham - viel zu spät Hilfe anforderten. "Keine Hilfe anzunehmen, ist hochgradig gefährlich."
Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Es gebe fraglos sehr viele strafmildernde Faktoren. Dennoch habe der Angeklagte seine Frau vorsätzlich getötet. Ein Psychiater attestierte, dass der Angeklagte zur Tatzeit an einer depressiven Störung litt, verursacht durch die belastende Situation - und deswegen vermindert schuldfähig gewesen sei. (dpa)