Düsseldorf. Drei Wochen lang durften Gäste der Düsseldorfer Altstadtkneipe Uerige im Innenhof der Gaststätte noch rauchen. Trotz des verschärften Rauchverbots, das am 1. Mai in Kraft in NRW trat. Dann schritt das Ordnungsamt ein und untersagte das Rauchen. Uerige-Wirt Michael Schnitzler hat Klage eingereicht.

Düsseldorf scheint im Moment der Dreh- und Angelpunkt im Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern in NRW zu sein. Nachdem bereits der Fall eines Rauchers, der wegen des Qualms aus seiner Wohnung geklagt werden sollte, für Aufmerksamkeit sorgte, klagt nun ein Düsseldorfer Wirt gegen das Rauchverbot im Innenhof der Altstadtkneipe "Uerige".

"Das Uerige zeichnet sich doch dadurch aus, dass es eine Kneipe für alle Bürger ist. Dazu gehören natürlich auch Raucher", erklärt Uerige-Chef Michael Schnitzler den Grund für die Klage. Im Streit zwischen Ordnungsamt und Uerige geht es allerdings nicht um die gesamte Kneipe, sondern ausschließlich um deren Innenhof.

Rauchen im Innenhof war zunächst weiter erlaubt

Dort hatte das Uerige das Rauchen auch nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetztes am 1. Mai, weiter erlaubt. Für zwei, drei Wochen ging diese Praxis laut Schnitzler gut. Dann untersagte das Ordnungsamt das Rauchen per Ordnungsverfügung. Denn der Innenhof ist überdacht.

Laut Schnitzler wurde das Verbot damit begründet, dass es in Gaststätten nun einmal nicht gestattet sei zu rauchen. Den Innenhof sah das Ordnungsamt als geschlossenen Raum an. Schnitzler kann das nicht verstehen: "In Fußballstadien darf man schließlich auch rauchen. Warum dann nicht im Uerige?"

Klage wird frühestens im September verhandelt

Die Klage gegen die Anweisung des Ordnungsamts habe er vorerst nur eingereicht um Fristen zu wahren, sagt Schnitzler. Bisher wurde die Klage noch nicht ausführlich begründet. Sein Anwalt prüfe aktuell die Gesetzeslage, um die Chancen in einem Prozess auszuloten, erklärt der Uerige-Chef.

Auch interessant

Unter dem Kürzel 34K778/13 könnte die Klage frühestens im September verhandelt werden, sagt ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Die Klage richte sich aber nicht gegen das Nichtraucherschutzgesetz selbst, sondern gegen dessen Interpretation durch das Ordnungsamt.

Kompromiss gewünscht

Auch Michael Schnitzler geht es nicht um den Kampf gegen den Nichtraucherschutz. Er habe gar kein Problem damit, sich in geschlossenen Räumen an das neue Gesetz zu halten, sagt Schnitzler. Nur sei der Innenhof eben kein geschlossener Raum. "Ich lege es aber nicht auf einen Prozess an". Am liebsten sei ihm immer noch ein Kompromiss mit dem Ordnungsamt.