Düsseldorf. . Mit der Hilfe eins Informanten sollen mehrere Schausteller von einem Düsseldorfer Werksgelände insgesamt mehrere Tonnen Schrott gestohlen haben. Nun sitzen die vier Männer auf der Anklagebank. Bei einer Razzia waren sie im Frühjahr verhaftet worden.

Warum in die Ferne schweifen? Das könnte das Motto der Männer gewesen sein, die ihre günstige Wohnlage für Schrott-Diebstahl im ganz großen Stil genutzt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, tonnenweise Metall-Abfälle des Rather Röhrenwerks geklaut zu haben. Am Dienstag begann der Prozess gegen vier Männer von 39 bis 51 Jahren vor dem Landgericht. Zur Anklageverlesung kam es aber noch nicht.

Zwei Angeklagte, 46 und 48 Jahre alt und Cousins, gehören zu den Schaustellern, die neben dem Röhrenwerk in Rath wohnen. Ein dritter Angeklagter (51) war in dem Werk für die Schrott-Abfälle zuständig. Er soll ihnen Tipps gegen haben, wann Waggons mit wertvollem Metall über Nacht auf den Gleisen stehen.

Dann sollen die beiden Cousins mit Ladekran und Lkw vom Schausteller-Gelände durch ein Rolltor zu den Waggons gefahren sein und den Schrott umgeladen haben. Weil das Metall jeweils erst am nächsten Morgen gewogen wurden, fiel das Verschwinden nie auf.

Unternehmen als Nebenkläger

23 mal sollen sie jeweils rund zehn Tonnen Metall gestohlen haben, das 200 bis 300 Euro pro Tonne wert war. Abnehmer war laut Anklage oft der vierte Angeklagte, ein Schrotthändler (39), der die illegale Herkunft des Metalls gekannt habe.

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Die Sache flog auf, als ein ehemaliger Bewohner des Schausteller-Geländes zur Polizei ging. Die beobachtete die Männer wochenlang. Bei der Razzia auf dem Areal am 19. Februar wurden die vier Angeklagten und drei junge Männer verhaftet, die Einbrüche begangen haben sollen.

Der Prozess gegen die Metalldiebe begann gestern schleppend. Die Verteidiger monierten, dass ihnen Akten und Tonaufnahmen der Telefonüberwachung fehlen. Zudem wunderten sie sich, dass das Gericht die Röhrenwerke als Nebenkläger zugelassen hat. Das sei bisher nur für Personen möglich, die Opfer von Verbrechen sind, aber nicht für Firmen. Dass nicht klar sei, wie das Unternehmen genau heißt, erregte weitere Kritik. Und dann soll die Befangenheit des Gerichts geprüft werden, da der Freund einer Richterin in dem Röhrenwerk beschäftigt ist.

Nun soll der Firmenname festgestellt und die Befangenheit des Gerichts geprüft werden. Die Anwälte erhalten sämtliche Akten. Am 20. August könnte dann die Anklage verlesen werden.