Neuss. Für den Mord im Jobcenter von Neuss ist ein 52 Jahre alter Arbeitsloser zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Freitag schuldig. Er hatte vor einem halben Jahr eine Sachbearbeiterin erstochen.
Gut sechs Monate nach der tödlichen Messerattacke auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf einen 52-Jährigen wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der geständige Angeklagte habe bei seinem Messerangriff den Tod seines wehrlosen Opfers "zumindest billigend in Kauf genommen", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Die Verteidigung kündigte Revision an.
Nach der einmonatigen Hauptverhandlung sah es die Düsseldorfer Strafkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte Ahmed S. die Angestellte am 26. September 2012 in deren Büro mit einem Fleischermesser erstochen hatte. Das Motiv des Arbeitslosen hatte Fassungslosigkeit ausgelöst: Er gab an, er habe das Jobcenter verdächtigt, mit seinen Daten Missbrauch zu treiben. In dem Verfahren stuften zwei Gutachter den 52-Jährigen als schuldfähig ein.
Verteidigung zweifelt, dass ihr Mandant den Mord geplant hatte
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft. Dagegen hatten die Verteidiger von S. auf eine befristete Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren plädiert. Sie ziehen in Zweifel, dass ihr Mandant den Mord geplant hatte. "Wir werden Revision einlegen", sagte Rechtsanwalt Gerd Meister unmittelbar nach der Urteilsbegründung des Gerichts.
Der marokkanische Staatsbürger S., der nur gebrochen Deutsch spricht und im Jahr 2000 in die Bundesrepublik kam, nahm das Urteil ohne äußerliche Gefühlsregung entgegen. Nach Überzeugung der Richter hatte sich der geschiedene Vater von fünf Kindern am Tattag mit zwei Messern bewaffnet auf den Weg zum Neusser Jobcenter gemacht. Er wollte demnach einen Berater wegen einer Datenschutzerklärung zur Rede stellen, die S. auf Anraten des Arbeitsvermittlers zuvor unterschrieben hatte. Nach seiner Unterschrift hatte S. einen TV-Beitrag über möglichen Datenmissbrauch durch Meldebehörden gesehen.
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Als S. den Berater in dem Jobcenter-Gebäude nicht antraf, brachte er dem Gericht zufolge die 32-jährige Sachbearbeiterin in deren Dienstzimmer mit mehreren Messerstichen um. Beim ersten Stich sei die Klinge eines der beiden Messer abgebrochen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Daraufhin habe S. zu dem anderen Messer gegriffen und mehrfach auf die verheiratete Mutter eines Sohnes eingestochen.
Richter: Angeklagter hat heimtückisch gehandelt
Einer der Stiche mit dem 30 Zentimeter langen Fleischermesser sei so heftig gewesen, dass die Klinge am Rücken der Frau wieder ausgetreten sei, sagte Drees. Das Opfer sei arglos gewesen, betonte der Richter. S. habe somit heimtückisch gehandelt. Auch sei der 52-Jährige für seine Tat "strafrechtlich voll verantwortlich".
Nach der Bluttat war der 52-Jährige rund hundert Meter vom Jobcenter entfernt auf der Straße von herbeigerufenen Polizisten festgenommen worden. Zeugenaussagen zufolge hatte S. dabei das Tatmesser noch in der Hand.
Der Mord im Neusser Jobcenter hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Arbeitsvermittlungen und Behörden in Gang gesetzt. Die Sicherheitskonzepte in Arbeitsagenturen wurden überprüft mit dem Ziel, Gefahren für die Beschäftigten soweit wie möglich einzudämmen. (afp/dpa)