Düsseldorf. . Nach der tödlichen Hetzjagd an der Düsseldorfer Diskothek Checker's will einer Angeklagten der Familie des Opfers 10.000 Euro zahlen. Die Witwe von Ömer H. hat bisher noch nicht auf das Angebot geantwortet. Obwohl Alkohol bei dem Vorfall eine Rolle spielte, sieht ein Gutachter Mohamed T. für voll schuldfähig.

Wenigstens etwas will Mohamed T. tun, um sein Reue zu zeigen. So erklärte sein Verteidiger das Angebot, das er per Brief der Familie H. macht: 10.000 Euro für Ömer H.s Witwe und seine Kinder. Im Prozess um die tödliche Hetzjagd im Kö-Center verlas das Gericht ein entsprechendes Schreiben des Anwalts an die Familie des Opfers.

Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll das Geld gezahlt werden. Mohamed T.s Familie habe dafür gesammelt. Familie H. hat bisher noch nicht geantwortet.

Verlesen wurde auch ein Brief Mohamed T.s an seine Freundin. Darin beteuert der 23-Jährige seine Liebe, sorgt sich aber, ob die Freundin auf ihn wartet. Kurz geht er auf die Hetzjagd ein: „Wegen uns ist ein Familienvater ums Leben gekommen. Auch wenn ich das nicht wollte. Weißt du, wie mich das zerfrisst? Jeden Tag und jedes Mal, wenn ich schlafen gehe, breche ich in Tränen aus.“

Gutachter hält Mohamed T. für voll schuldfähig

Zuvor war es im Prozess um die Alkoholisierung der Beteiligten gegangen. Blutproben der Angeklagten gibt es nicht, es kann nur gerechnet werden. Ein Rechtsmediziner nutzte dafür zur Sicherheit solche Werte zu Alkoholwirkung und -Abbau, die am günstigsten für die Angeklagten sind. Und kam so auf maximal 1,35 Promille zur Tatzeit für Mohamed T. und 0,5 Promille für Ibrahim S. Beim Opfer kam er auf etwa ein Promille, bezog ein, dass Ömer H. Blut verlor, Transfusionen bekam, dass Stress und medizinische Behandlung die Werte verändern haben könnten.

Ein Psychiater sah bei Mohamed T. keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Promillewert sei niedrig und für eine psychische Ausnahme-Situation gebe es keine Anzeichen. Das Gutachten für Ibrahim S. folgt noch.