Düsseldorf. . Das Landgericht Düsseldorf hat den 14-jährigen Jungen, der Anfang Juni ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigte, zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte das Kind auf dem Wasserspielplatz im Volksgarten aus dem Gewimmel ins Gebüsch gelockt.

Zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung hat das Landgericht den 14-Jährigen verurteilt, der im Sommer ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigt hat. Als Bewährungsauflage muss der Junge in der geschlossenen Gruppe einer Jugendhilfeeinrichtung leben und seine begonnene Therapie fortsetzen.

Am 4. Juni, einem schönen Sommertag, waren viele Eltern mit ihren Kindern auf dem beliebten Wasserspielplatz im Volksgarten. Aus dem Gewimmel hatte der Junge die Kleine mit sich gelockt, indem er ihr anbot, ihr sein „Geheimversteck“ zu zeigen, sie war ihm in ein Gebüsch gefolgt. Dort hatte er verschiedene Utensilien an ihr ausprobiert, sie schließlich vergewaltigt.

Der erwachsene Begleiter des Mädchens hatte die Sechsjährige vermisst, sie nach der Tat gefunden. Es war erst schwer, von ihr eine brauchbare Aussage zu bekommen. Die Polizei kam dem 14-Jährigen auf die Spur, weil sich andere Spielplatzbesucher an den Jugendlichen erinnerten, ein Phantombild angefertigt werden konnte.

Zum Tatzeitpunkt strafmündig

Der Junge war zum Tatzeitpunkt erst seit zwei Monaten vierzehn Jahre alt und damit strafmündig. Bisher war er der Polizei noch nicht aufgefallen. Wegen schwieriger Familienverhältnisse lebte er in einer Jugendeinrichtung. Er hat seine Taten zugegeben, sich im Prozess auch reuig gezeigt.

Zwei Jahre Jugendstrafe sind viel für einen so jungen Täter, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt sind. Mit der engmaschigen Betreuung in der Einrichtung und der Therapie soll dafür gesorgt werden, die Fehlentwicklung wirksam entgegen zu wirken. Verstößt er gegen die Auflagen, droht ihm doch Haft.