Düsseldorf. .

Ein Geisterfahrer hatte im Juni 2009 auf der A59 einen Unfall verursacht, bei dem drei Menschen starben. Nun verhandelte das Landgericht in Düsseldorf erneut gegen den jungen Mann, der auf eine mildere Strafe gehofft hatte.

„Wenn ich den zu fassen bekommen hätte, ich hätte ihn herausgezogen, der wäre nirgendwo hin gefahren!“ Dem Zeugen (34) ist anzumerken, dass ihm die Geschichte nicht loslässt. „Dann wäre die Katastrophe nicht passiert.“

Die Katastrophe ist der Unfall, der in der Nacht auf den 7. Juni 2009 eine halbe Familie ausgelöscht hat. Nun verhandelte das Landgericht in Düsseldorf erneut gegen den jungen Mann (23), der an dem Unfall schuld ist.

Er hatte sich nach einem Streit mit Freunden am Hitdorfer See ins Auto gesetzt, obwohl er reichlich getrunken hatte. Auf der A 59 geriet er an die Leitplanke, drehte sich und fuhr als Geisterfahrer ohne Licht weiter.

Verhinderter Helfer

Der 34-jährige Zeuge hatte ihn in seinem Golf an der Leitplanke stehen sehen, wollte helfen. Doch er konnte den Fahrer nicht ansprechen: Bevor er die Fahrertür erreicht habe, sei er losgefahren, bedauerte der verhinderte Helfer. „Das geht mir auch nach.“

Denn sechs Kilometer weiter knallte der Golf in den Wagen der Düsseldorfer Familie. Durch den Unfall starben ein kleines Mädchen (1), dessen Mutter (32) und Großmutter (78). Der Vater und zwei Kinder, damals acht und neun Jahre alt, überlebten.

Das Amtsgericht Langenfeld verurteilte den Geisterfahrer 2010 wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsgefährdung zu zweieinhalb Jahren Haft. Er hatte wie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, hoffte auf eine mildere Strafe.

Keine Erinnerung an Unfall

An den Unfall und den vorherigen Streit kann er sich nicht erinnern. Ihm ist das Grillen am See als schöner Abend in Erinnerung. Die Freunde berichteten, dass er aggressiv und beleidigend wurde, dann verschwand.

Das Amtsgericht hat ihm wegen des Alkohols - beim Unfall hatte er 2,16 Promille - verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Jetzt hoffte er darauf, für schuldunfähig erklärt zu werden. Doch der Sachverständige konnte das nicht sehen. Daher zogen Angeklagter und Staatsanwältin die Berufung zurück. Der Mann muss die Haftstrafe antreten.