Langenfeld.

Vor dem Amtsgericht Langenfeld begann am Dienstag der Prozess um eine Geisterfahrt auf der A59 im Juni 2009. Der Angeklagte kann sich an den Unfall, bei dem drei Düsseldorfer starben, nicht erinnern.

An den Unfall selbst kann sich der Angeklagte (22) nicht erinnern. Nur an kurze Sequenzen vom frühen Morgen des 7. Juni 2009: „Blaulicht, eine Pritsche, Krankenhaus, Schmerzen...,“. An jenem Tag rammte der angehende Kfz-Mechaniker aus Hilden als Geisterfahrer auf der A 59 bei Richrath mit seinem Golf einen Kombi. Darin saß eine sechsköpfige Düsseldorfer Familie. Mutter (32), Großmutter (79) und ein 14 Monate altes Baby starben.

Am Montag begann vor dem Amtsgericht Langenfeld der Prozess gegen den Fahrer, der bei dem Unfall 1,68 Promille Alkohol im Blut hatte. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung in drei Fällen, ihm drohen bis zu vier Jahre Haft.

Mehrfach betonte der Angeklagte, dass er alles geben würde, um den Unfall ungeschehen zu machen. Er habe sogar eine Hypnose-Therapie gemacht, um sich erinnern zu können.

Am Abend des 6. Juni hatte der Fahrer sich mit Freunden zum Zelten am Hitdorfer See getroffen. Man habe gefeiert und dabei mehrere Flaschen Bier, Wodka, Jägermeister konsumiert. Freunde berichteten gestern vor Gericht, dass der Angeklagte nicht mehr gewusst habe, was er tat: „Der war in einem ganz anderen Film.“ Er habe sogar Streit mit einem Freund angefangen. Dann war er plötzlich verschwunden, mitsamt seinem Auto. Die Verhandlung soll am 17. Mai fortgesetzt werden.