Hilden/Düsseldorf. .
Ein junger Mann aus Hilden, der im Jahr 2009 als Geisterfahrer drei Menschen tötete, legte gegen das Gerichtsurteil, zweieinhalb Jahre Haft , Berufung ein. Nun kommt der Fall vors Landgericht Düsseldorf.
Er ist angespannt, ringt seine Hände. Dass ihm seine folgenschwere Alkoholfahrt leid tut, ist dem noch sehr jung wirkenden 24-Jährigen anzusehen: In der Nacht auf den 7. Juni 2009 tötete der Hildener als Geisterfahrer ein Mädchen (1), dessen Mutter (32) und Großmutter (78). Zweieinhalb Jahre Haft verhängte das Amtsgericht Langenfeld 2010. Ohne Bewährung. Nun soll das Landgericht Düsseldorf das Urteil überprüfen.
Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Zur Verhandlung fehlt der Gutachter für die Schuldfähigkeit des jungen Mannes beim Unfall. Der Vorsitzende Richter schlägt vor, die Berufung zurückzuziehen: Bleibe es dabei, dass der Angeklagte eingeschränkt schuldfähig war, werde es wohl keine andere Strafe geben: „Ich halte das Urteil durchaus für gerechtfertigt.“
Als bis dahin Unbescholtener könne der Angeklagte wohl im offenen Vollzug seine Kfz-Mechanikerlehre beenden. Der Staatsanwalt hält ihm die Milde der Strafe vor: „Sie haben drei Menschen auf dem Gewissen!“
Betrunken in Leitplanke gefahren
Nach einem Streit bei einer Grillparty am Hitdorfer See war der junge Mann betrunken ins Auto gestiegen. Auf der A59 geriet er bei Richrath an die Leitplanke, sein Golf drehte sich. Obwohl ein anderer Autofahrer ihn davon abhalten wollte, startete er erneut - nun gegen die Fahrtrichtung. Und knallte kurz darauf gegen den Ford der Düsseldorfer Familie. Der Vater und zwei Kinder, damals acht und neun Jahre, überlebten schwer verletzt.
Auch der 43-Jährige war am Montag da, sah mitgenommen aus. Mit dem Urteil werde er ohnehin nicht zufrieden sein, sagt er gefasst. Was ihn hochhält: „Ich habe zwei Kinder, deshalb mache ich weiter.“
Der Angeklagte hatte sich an nichts erinnern können. Dass er mit 2,16 Promille nicht mehr wusste, was er tat, hatte das Amtsgericht bezweifelt. Nach Rücksprache erklärte der Verteidiger, sein Mandant wolle die Frage der Schuldfähigkeit klären lassen. Das soll am 31. August geschehen.