Düsseldorf. .

Das Landgericht Düsseldorf hat der Hamburger Firma Steiger Recht gegeben: Der Düsseldorfer Schausteller Oscar Bruch junior darf sein Riesenrad „Expo Star“ nicht mehr „größtes transportables Riesenrad der Welt“ nennen.

Der Düsseldorfer Schausteller Oscar Bruch junior hat jahrelang mit seinem Riesenrad Bellevue auf der Rheinkirmes in Düsseldorf für spektakuläre Ausblicke gesorgt. Im letzten Jahr baute er - in Kooperation mit der Schweizer Schausteller-Firma Hablützel - zum ersten Mal den „Expo Star“ in den Rheinwiesen auf. Und erhielt dann die Klage der Hamburger Konkurrenz, denen die Werbung für das neue Riesenrad gegen den Strich ging. Sie monierte auch Presseberichte, zum Beispiel im Vorfeld der Rheinkirmes, in denen dem Karussell eine Höhe von 60 Metern nachgesagt wurde.

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Von DerWesten

Diese Werbung sei irreführend und verhelfe „Expo Star“ bei der Konkurrenz um begehrte Kirmesplätze zu ungerechtfertigten Vorteilen. Denn nur ihr eigenes Riesenrad verdiene den Titel „größtes transportables Riesenrad der Welt“. Und nur ihres sei 60 Meter hoch, das habe bisher kein anderer erreicht. Das sah auch das Gericht so: Der Expo Star erreiche in keiner Stellung 60 Meter Höhe.

Ungerechtfertigte Vorteile

Bruch & Hablützel hatten zuletzt auch nur noch damit geworben, ihr Riesenrad sei das größte transportable mit geschlossenen Gondeln. Auch das hat ihnen das Gericht jetzt untersagt. Denn auch ihre Gondeln seien nicht vollständig, sondern nur zu drei Vierteln geschlossen.

Oscar Bruch Junior nahm das Urteil gelassen: „Auf die Größe kommt es ja nicht an“, betonte er weise. Ihre Riesenräder hätten dafür anderes zu bieten: Atmosphäre und Komfort, sie seien behindertengerecht und böten Wetterschutz. Dem Konkurrenten hatte er vorgeworfen, den Fahrgästen pfeife in der Höhe der Wind um die Ohren.

Er verweist dann noch auf sein Riesenrad „Bellevue“. Diese 53 Meter hohe Kirmes-Attraktion sei jetzt dann wohl das „größte transportable Riesenrad der Welt mit ganz geschlossenen Gondeln“.