Düsseldorf.

Düsseldorf. An der juristischen Aufarbeitung der Krawalle nach dem Fortuna-Spiel am 23. Mai in der Düsseldorfer Altstadt wird bei Polizei und Justiz noch immer kräftig gearbeitet. Aktuell gibt es 51 Ermittlungs-Verfahren. Und täglich kommen landen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.

An der juristischen Aufarbeitung der Krawalle in der Düsseldorfer Altstadt nach dem Aufstieg von Fortuna Düsseldorf in die zweite Fußball-Bundesliga am 23. Mai wird bei Polizei und Justiz noch immer kräftig gearbeitet. Aktuell gibt es 51 Ermittlungs-Verfahren. Und täglich kommen landen neue Anzeigen auf dem Tisch von Staatsanwältin Jeanette Boldt (33). Sechs Mal hat sie bereits eine Anklage verfasst, zwei Mal den Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Neue Akten werden angelegt, wenn die Polizei bei Sichtung der Videoaufnahmen weitere Straftaten entdeckt. Die Vorwürfe lauten meist gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung.

Dienstag startet der erste Prozess

Wegen folgender Fälle hat Jeanette Boldt Anklage erhoben: Ein 18-Jähriger soll einen Polizisten getreten haben, ein 19-Jähriger soll die Beamten „Bullenschweine” genannt haben. Ein 17-Jähriger und ein 37-Jähriger sollen jeweils eine Flasche auf die Polizisten geworfen haben. Den ersten Prozess wird es dank eines beschleunigten Verfahrens am Dienstag geben: Einem 46-Jährigen wird ein Bierglas-Wurf vorgeworfen.

Die Strafbefehle gelten Beleidigungen: Ein 29-Jähriger und ein 46-Jähriger sollen Polizisten mit dem Stinkefinger provoziert haben. Für beide hat Bolt Geldstrafen von 60 Tagessätzen beantragt, 2400 Euro soll der besser verdienende 29-Jährige zahlen, 1800 Euro der andere. „Man muss sich klarmachen, dass das Polizisten waren, die am Wochenende Dienst gemacht haben, damit andere feiern können”, so die Staatsanwätin. Der dickste Fall wird das Anstecken des Polizei-VW-Busses. Die Täter werden wohl wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und Brandstiftung zur Rechenschaft gezogen, Mindeststrafe ein Jahr. Die Ermittlungen dauern noch.

Bisher zwei Anzeigen gegen Polizeibeamte

Anzeigen gegen Polizeibeamte kennt der zuständige Oberstaatsanwalt Olaf Ernst nur zwei. Einmal wird anhand eines Handy-Video pauschal der Altstadt-Einsatz kritisiert. Das Verfahren läuft gegen Unbekannt. Ebenso das zweite Ermittlungsverfahren, das die Polizei selbst eingeleitet hat, um den Einsatz zu untersuchen. Beweismittel ist auch hier ein Video, diesmal der Polizei. „Es wird schwer, konkrete Personen zu benennen”, so Ernst. „Die Polizisten trugen ja Helm und Uniform.”