Düsseldorf. Fahrgäste dürfen bald keine E-Scooter mehr mit in die Busse und Bahnen der Rheinbahn nehmen. Warum das so ist – und ab wann die Regel gilt.

Fahrgäste der Rheinbahn dürfen ab Freitag, 1. März, in den Bussen und Bahnen bis auf Weiteres keine E-Scooter mehr mitnehmen – aus Sicherheitsgründen. Die Rheinbahn begründet diese Entscheidung mit aktuellen Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Wegen der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Scooter und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen, erklärt das Unternehmen.

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Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch. Die Rauchfreisetzung erfolgt in Sekundenschnelle und dazu meistens in erheblichem Umfang. Mit dem Mitnahmeverbot setzt die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Rheinbahn: E-Scooter-Mitnahme soll nicht für immer verboten sein

E-Scooter haben eine steigende Bedeutung auf der sogenannten „letzten Meile“, also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort. „Daher sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben“, teilt die Rheinbahn weiter mit.

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.