Düsseldorf. Ein Zaun auf dem Worringer Platz in der Düsseldorfer Innenstadt sorgte seit einigen Jahren für einen Rechtsstreit. Nun fiel das Urteil.
Im Streit um den Zaun am Worringer Platz in der Düsseldorfer Innenstadt ist nun eine Entscheidung gefallen. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am Donnerstag mitteilte, muss die Absperrung dort nicht beseitigt werden. Dies entschied das Gericht nun in einem Urteil.
Der Zaun wurde im Sommer 2020 nach einer Genehmigung der Stadt von einem dort ansässigen Gastronomen errichtet, um Drogensüchtige und Obdachlose vom Grundstück fernzuhalten. Die Architektin des Platzes, die das Areal nahe dem Düsseldorfer Hauptbahnhof im Jahr 2005 gestaltete, klagte beim Oberverwaltungsgericht gegen die Errichtung des Zaunes, weil sie ihre Urheberrechte verletzt sah.
Architektin pocht auf Urheberrecht
Die selbständige Architektin und Stadtplanerin gestaltete den Worringer Platz vor 19 Jahren auf Grundlage eines Vertrages mit der Stadt Düsseldorf um. Der Vertrag sah nach Angaben des OLG vor, dass das Urheber- und das Verwertungsrecht an den erbrachten Leistungen dem Planungsbüro zustehen. Nach der Umgestaltung mietete der Gastronom eine Fläche auf dem Worringer Platz an und errichtete dort für seine Pizzeria einen Pavillon mit Außenbestuhlung. 2020 folgte dann die Errichtung des Zaunes - mit Genehmigung der Stadt.
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Die Architektin reichte daraufhin eine Unterlassungsklage gegen den Gastronomen ein. Im Februar vergangenen Jahres wies das Düsseldorfer Landgericht die Klage zurück, mit der Begründung, dass der Worringer Platz zum Zeitpunkt der Errichtung des Zaunes durch den Pavillon bereits so maßgeblich umgestaltet gewesen sei, dass der Platz nicht mehr der ursprünglichen Planung entsprochen hätte. Daraufhin ging die Architektin in Berufung, die jedoch an diesem Donnerstag von Düsseldorfer Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde.
Worringer Platz: Vorhaben der Stadt konnte laut OLG „nicht verwirklicht werden“
Das OLG berücksichtigte indes in der Urteilsfindung, dass die Klägerin als Miturheberin des umgestalteten Platzes anzusehen sei. Zudem sorge der Zaun optisch für eine erhebliche Beeinträchtigung, auch seien die dort errichteten „Stadtsofas“ durch den Zaun nicht mehr frei erreichbar. Die Errichtung der Absperrung „sei jedoch durch die entgegenstehenden Belange der Stadt Düsseldorf als Eigentümerin des Platzes gerechtfertigt“, teilte das Oberverwaltungsgericht mit.
Nach Ansicht des OLG konnte das Vorhaben der Stadt Düsseldorf, der Öffentlichkeit einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zur Verfügung zu stellen, zu einem erheblichen Teil nicht verwirklicht werden, weil sich Worringer Platz über viele Jahre zu einem Hotspot der Drogen- und Obdachlosenszene entwickelt habe. Das Gericht geht auch aufgrund eingereichter Unterlagen daher davon aus, dass die Stadt Düsseldorf bewusst die Errichtung des Zauns genehmigt habe, um den Platz teilweise frei von Suchterkrankten und obdachlosen Menschen zu halten. Daher entschied das Gericht nun für den Erhalt des Zauns.