Düsseldorf. Wegen Brandstiftung in einem Düsseldorfer Mehrfamilienhaus steht seit diesem Mittwoch ein 65-Jähriger vor Gericht. Er habe aus Angst gehandelt.

Ein 65-jähriger Düsseldorfer steht seit diesem Mittwoch wegen Brandstiftung und 24-fachen versuchten Mordes vor Gericht. Laut Anklage hatte er am 22. Juli vergangenen Jahres in seiner Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf-Holthausen Kleidungsstücke aufgehäuft und in Brand gesetzt, bevor er das Haus verließ. Vor Gericht gestand der Rentner die Brandstiftung. Und er nannte sein Motiv.

Brandstiftung aus Angst: Angeklagter erklärt sich

Der 65 Jahre alte Angeklagte ließ am Mittwoch über seinen Anwalt erklären, er habe aus Angst vor einer tyrannischen Nachbarin Feuer gelegt. Dass dabei Menschen gefährdet würden, sei ihm bewusst gewesen. „Aber es ist ja Gott sei Dank nix passiert.“ Bei dem Brand war das Mehrfamilienhaus vorübergehend unbewohnbar geworden.

Die Nachbarin habe ihn wiederholt bedroht, beraubt und geschlagen, erklärte der Angeklagte. Auch vor der Tat habe sie ihn massiv unter Druck gesetzt: „Sie kam mit zwei Unbekannten in meine Wohnung und hat 200 Euro von mir gefordert. Das Geld sollte ich irgendwie besorgen.“ Er habe Todesangst gehabt und keinen anderen Ausweg gesehen, als die Wohnung anzuzünden. Er habe „einen Spiralkocher genommen, aufs Bett gestellt und Klamotten draufgelegt. Dann bin ich in den Volksgarten gegangen“ - ein mehrere Kilometer entfernter Stadtpark in Düsseldorf. Auf Nachfrage des Richters, warum er nicht abgehauen sei, ohne Feuer zu legen, sagte der 65-Jährige, auf die Idee sei er nicht gekommen.

24 Menschen in Gefahr gebracht: Brandstiftung hätte Leben kosten können

Ihm sei klar gewesen, dass der Brand auf die anderen Wohnungen übergreifen könne, so die Staatsanwaltschaft. Damit habe er den Tod seiner Hausnachbarn in Kauf genommen. Der Angeklagte habe zudem gewusst, dass sein Nachbar im ersten Stock aufgrund einer schweren Lungenerkrankung nicht imstande sein würde, sich selbst zu retten. 24 Menschen wurden damals von der Feuerwehr aus dem Haus gerettet. Dass der Angeklagte von dem schwerkranken Nachbarn wusste, streitet er ab.

Mit der Brandstiftung habe der Angeklagte, dessen Rente durch Sozialleistungen aufgestockt werde, billigend in Kauf genommen, dass die zur Tatzeit 24 Menschen im Haus hätten sterben können, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Der Rentner hatte sich nach der Tat am 22. Juli vergangenen Jahres auf einer Polizeiwache gestellt und zugegeben, den Brand vorsätzlich gelegt zu haben. Sein Motiv für die Tat war zunächst unklar Für den Prozess sind bis zum 25. Januar vier Verhandlungstage angesetzt.

(dpa)

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