Düsseldorf. In Düsseldorf gilt im gesamten Stadtgebiet Maskenpflicht. Das Verwaltungsgericht moniert die Regelung. Sie lasse zu viele Freiheiten.

Die Ausweitung der Maskenpflicht auf das gesamte Stadtgebiet von Düsseldorf ist nicht rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden. Die zuständige Kammer gab der Stadt damit die Möglichkeit, ihre Verordnung zu überarbeiten. Denn sie lasse den Bürger aus Sicht des Gerichtes zu viel Freiraum.

"Für den Bürger ist nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliegt", begründete das Gericht am Montag. Die Stadt schreibt zwar das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit vor - einzige Ausnahme sind Parks und Friedhöfe und nicht bebaute Gegenden. Doch die Bürger dürfen selbst entscheiden, ob Tagszeit, konkrete Situation und Zahl anderer Menschen auf der Straße es aus ihrer Sicht nötig machen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. So formulierte es die Stadt Düsseldorf in ihrer Allgmeinverfügung.

Stadt Düsseldorf soll Maskenpflicht-Verordnung überarbeiten

Trotz der Entscheidung, die Maskenpflicht in Düsseldorf sei rechtswidrig, gilt die Allgemeinverfügung für die Menschen in der Stadt nach wie vor, hieß es beim Verwaltungsgericht. Nur der Kläger profitiere aktuell davon. Die Stadt widerum habe nach Aussage des Gerichts nun die Chance, ihre Verfügung zu überarbeiten - und rechskonform zu machen.

Zunächst hatte das Gericht eine Entscheidung noch in der laufenden Woche angepeilt, bis zum Donnerstagnachmittag standen aber noch die Stellungnahmen der Stadt Düsseldorf aus. Die Stadt selbst hatte nach Angaben eines Sprechers erst am Donnerstag den zweiten Eilantrag weitergeleitet bekommen.

Maskenpflicht: Maßnahme zunächst bis zum 30. November befristet

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt seit Mittwoch, 4. November, für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Die Maßnahme ist vorerst bis zum 30. November befristet. Verstöße können laut der Allgemeinverfügung mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Wörtlich heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird.“

Maskenpflicht in Düsseldorf: Radfahrer und Personen im Kraftfahrzeugen ausgenommen

Diese Verpflichtung gelte für Fußgänger sowie „Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind“. Radfahrer und Personen in Kraftfahrzeugen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Die Verwaltung hat bereits begonnen, die bisherigen Hinweisschilder für die Maskenpflicht zu verändern - bislang hing jeweils noch ein Zusatz drunter, zu welchen Uhrzeiten die Pflicht gilt. Zum Beispiel von 10 bis 19 Uhr. „Diese bisherigen Hinweise werden entfernt“, erklärte ein Stadtsprecher. An der bekannten Düsseldorfer Königsallee wurden zudem erste Bodenmarkierungen angebracht. Laut Stadt sollen an „stark frequentierten“ Gehwegen 600 dieser Piktogramme aufgesprüht werden, um an die Maskenpflicht zu erinnern.

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Auch an den Einfallstraßen wird laut Stadt auf den elektronischen Tafeln, die sonst zum Beispiel Staus anzeigen, ab Mittwoch der Text ausgespielt: „Ab heute Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Stadtgebiet“. Kontrolliert werden soll die neue Verfügung durch das Ordnungsamt bei den üblichen Streifengängen.

Die Stadt droht mit drakonischen Strafen. So heißt es in der Allgemeinverfügung, dass das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen einer Mund-Nasen-Bedeckung „mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden“ könne. Bislang erhob die Stadt in der Praxis allerdings nur Bußgelder von 50 Euro.

Gesundheitsminister Laumann: Entscheidung sei „nicht zu kritisieren“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) respektiert nach eigenen Worten die Entscheidung der Stadt Düsseldorf, eine generelle Maskenpflicht in der Stadt einzuführen. Dies sei eine „kommunale Entscheidung“, die durch die Coronaschutz-Verordnung möglich sei. „Ich bin ein großer Befürworter, Maske zu tragen, wo man den Mindestabstand nicht einhalten kann“, sagte Laumann: Wenn es in Düsseldorf viele Räume gebe, wo dies der Fall sei, sei diese Entscheidung „nicht zu kritisieren“.

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Als Ausnahmen von der Maskenpflicht legt die Stadt Wälder, Parkanlagen, Grünzüge, städtische Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen sowie sonstige Flächen außerhalb des Bebauungszusammenhangs fest. Somit sind auch die Düsseldorfer Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone von der Maskenpflicht ausgenommen.

Folgende Parkanlagen sind von der Maskenpflicht ausgesetzt:

Alter Bilker Friedhof, Alter Gerresheimer Friedhof, Alter Golzheimer Friedhof, Belsenpark, Berti-Albrecht-Park, Elbroichpark, Floragarten, Hanielpark, Hofgarten, IHZ-Park, Kaiserteich/Schwanenspiegel, Lantz’scher Park, Maurice-Ravel-Park, Nordpark mit Japanischen Garten, Ökotop Heerdt, Ostpark, Rheinpark Bilk, Rheinpark Golzheim, Rheinpark Heerdt, Rheingärtchen, Schlosspark Benrath, Schlosspark Eller, Schlosspark Garath, Schlosspark Mickeln, Sonnenpark, Spee’scher Graben, Stadtwerkepark, Stadt-Natur-Park Flingern, Ständehauspark, Südpark/Volksgarten, WGZ-Park, Zoopark.

Folgende Grünanlagen/Grünzüge sind von der Pflicht ausgesetzt:

Grünweg Brückerbach, Grünweg entlang der Düssel, Grünweg Am Hackenbruch, Grünweg Wersten, Grünweg Further Straße, Grünweg Hassels, Grünweg Auf’m Wettsche/Scheitenweg, Grünweg Hellerhof, Grünweg Garath NW, Grünweg Nagelsweg, Grünweg Schwarzbachgraben, Grünweg Kittelbach, Grünweg Lichtenbroich, Grünweg Schorlemer Straße, Grünweg Unterrath, Grünweg Am Roten Haus, Grünweg Kalkumer Str., Grünweg Rather Korso, Grünweg Gurlittstraße/Feuerbachstraße, Grünweg Rath/Eller, Grünweg Am Quellenbusch, Grünweg Diepenstraße, Grünweg Heinrich-Könn-Straße, Grünweg St- Franziskus-Straße/Heideweg, Grünweg Hartwichstraße, Grünweg im Bereich der Uni, Grünweg Urdenbach.

Folgende Grünanlagen sind von der Maskenpflicht ausgesetzt:

A 44/Tunneldecke Mühlenbroich und Unterrath, Albertussee, Bürgerwiese Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße, Buschermühle, Ehrenhof, Freilichtbühne Räuscherweg, Karthäuserpark, Mahnmalachse, Mathildenstraße, Nachbarschaftspark Hackenbruch, Werstener Deckel, Wallanlagen Kaiserswerth. (mit dpa)

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