Düsseldorf. Nach der Weihnachtsmarkt-Absage: Die Düsseldorfer Schausteller kämpfen wegen der Corona-Krise ums finanzielle Überleben. Und sie haben Wünsche.

„Der Düsseldorfer Weihnachtsmarkt wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, die Einnahmen dort waren unser letzter Strohhalm“, sagt Oliver Wilmering, Vorsitzender des Düsseldorfer Schaustellerverbands. Der 43-Jährige wirkt sehr ernst. „Wir sind wirtschaftlich fast am Ende.“ Der Verdienst für seine Verbandsmitglieder, rund 120 Schausteller-Familien, ist in diesem Jahr drastisch gesunken: Bereits im Frühjahr untersagte die Coronaschutzverordnung die Osterkirmes am Staufenplatz und die Frühlingskirmes am Tonhallenufer. Und mit der Rheinkirmes fiel im Juli auch noch das für die Düsseldorfer Schausteller umsatzstärkste Volksfest des Jahres aus – traditionell besuchen rund vier Millionen Menschen den Rummel auf den Oberkasseler Rheinwiesen.

„Gesundheit ist das Wichtigste!“

„Natürlich tragen wir die Entscheidung mit, dass Weihnachtsmärkte jetzt nicht stattfinden“, betont Wilmering, „Gesundheit ist das Wichtigste!“ Und er weiß die Unterstützung der Kommune jetzt in der Corona-Zeit zu schätzen: „Wir sind der Stadt Düsseldorf sehr dankbar, dass wir unsere Stände während des Düsseldorfer Heimatsommers, verteilt über die Innenstadt, öffnen konnten.“ Von Ende Juni bis Ende September boten die Kirmesleute an rund 40 Ständen Spezialitäten wie Crêpes, Kartoffeltwister und Rostbratwurst an – hinter Plexiglas-Scheiben, ausgerüstet mit Masken, Desinfektionsmittel und Abstandslinien. Oliver Wilmering: „Das war für uns eine Möglichkeit, finanziell zu überleben.“

Auch interessant

Als Ausgleich für den abgesagten Weihnachtsmarkt wünschen sich die Schausteller auch künftig die Möglichkeit, an ihren Ständen Speisen zu verkaufen – auch während des Teil-Lockdowns jetzt im November. Denn die aktuelle Coronaschutzverordnung erlaubt für die Gastronomie „die Belieferung mit Speisen“ und den „Außer-Haus-Verkauf von Speisen“, „wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen“ eingehalten werden.

Dringend benötigte finanzielle Hilfen

Zentral bei der Umsetzung dieser Vorgaben für die Schausteller sei es somit, dass sie ihre Esswaren ausschließlich zum Mitnehmen anbieten, erklärt Wilmering. Konkret bedeute das, die Speisen einzupacken. Und für die Kunden, zum Beispiel ihre Bratwurst in mindestens 50 Metern Entfernung vom Stand zu essen. Der entsprechende Passus in der Coronaschutzverordnung lautet: „Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.“ Ob dies für die Kirmesleute möglich und praktikabel ist, „dazu sind wir mit der Stadt Düsseldorf und dem Ordnungsamt im Gespräch“, so Wilmering.

Der Schausteller in vierter Generation unterstreicht jedoch: „Wenn keine weiteren finanziellen Hilfen von der Bundesregierung kommen, sehen wir schwarz.“ Im Frühjahr hätten einige Schausteller die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro beantragt. Doch zumeist habe diese Unterstützung „höchstens die laufenden Kosten für zwei Monate abgedeckt“, so Wilmering. Offen sei bislang, ob die Schausteller-Branche auch Anspruch habe auf die Ende Oktober von der Bundesregierung beschlossene Überbrückungshilfe unter anderem für Unternehmen und Selbstständige. „Unser Dachverband, der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute, klärt diese Frage gerade.“