Düsseldorf. Mit dem Überschreiten der 50er-Inzidenz gelten in Düsseldorf verschärfte Corona-Regeln - darunter eine Maskenpflicht und eine Sperrstunde.
Die Zahl der Corona-Fälle steigt weiter an. Am 12. Oktober überschritt Düsseldorf die 50er-Inzidenz und gilt seitdem als Risikogebiet. Innerhalb einer Woche steckten sich pro 100.000 Einwohner über 50 Personen mit dem Coronavirus an. Am Montag (19. Oktober) lag der Inzidenzwert bei 73,2.
Mit dem Überschreiten der 50er-Marke gelten in Düsseldorf verschärfte Maßnahmen, auf die sich die NRW-Landesregierung verständigt hatte. Das sind die neuen Corona-Regeln im Überblick.
Welche Corona-Regeln schreibt die Landesregierung vor?
In NRW gilt ein Ampel-System: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter dem Wert 35, gelten keine zusätzlichen Einschränkungen zur Corona-Schutzverordnung. Bei einem Wert zwischen 35 und 50 gilt Warnstufe gelb: Es dürfen sich nur noch 25 Teilnehmer bei privaten Feiern (z.B. Trauerfeiern, Hochzeiten usw.) im öffentlichen Raum treffen, es werden keine Versammlungen mit über 1000 Personen genehmigt und die Maskenpflicht gilt bei Veranstaltungen auch am Sitzplatz. In Düsseldorf muss ein Atemschutz seit Überschreitung der 35er-Marke zudem in allen öffentlichen Gebäuden getragen werden.
Seit dem 12. Oktober gilt in Düsseldorf - ähnlich wie in anderen Großstädten in NRW - Warnstufe rot: Veranstaltungen sind - innen und außen - auf maximal 100 Personen beschränkt. Veranstaltungen sind allerdings bis zu maximal 250 Personen möglich, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde ein vorgelegtes Hygienekonzept akzeptiert. Auch im öffentlichen Raum wird die Zahl der Personen eingeschränkt.
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Maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich treffen. Für die Gastronomie gilt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine Sperrstunde, auch der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in dieser Zeit untersagt. Die Maßnahmen gelten landesweit für alle Kommunen und Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50.
Gilt in einzelnen Stadtteilen oder Straßen eine Maskenpflicht?
Die Stadt Düsseldorf hat für Gebiete, die besonders gut besucht sind, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien zur Pflicht gemacht. Hinweisschilder sollen Passanten darauf hinweisen. In diesen Gebieten in Düsseldorf gilt die Maskenpflicht:
- Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
- Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
- Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
- Düsseltal: Rethelstraße
- Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
- Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee (alle 10 bis 19 Uhr)
- Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden (10 bis 24 Uhr)
- Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz (6 bis 24 Uhr)
- Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt - Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße
- Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz,Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
- Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
- Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
- Oberbilk: Kölner Straße Eller, Gumbertstraße, Gertrudisplatz
- Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
- Garath: Stadtteilzentrum (alle 10 bis 19 Uhr)
Bis wann gelten die verschärften Corona-Maßnahmen?
„Die Maßnahmen beider Stufen enden frühestens nach 14 Tagen, was einer Inkubationszeit entspricht - und nur dann, wenn der Schwellenwert wieder unterschritten wird“, schreibt die Stadt. Sollte in Düsseldorf die Sieben-Tage-Inzidenz im Laufe dieser Woche also wieder unter 50 sinken, gelten weiterhin die verschärften Corona-Regeln der Warnstufe rot.
Wie bewertet die Stadt das derzeitige Infektionsgeschehen?
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„Der aktuelle Anstieg ist stadtweit zu verzeichnen; die Neuinfektionen sind nicht auf einen lokalen ‘Hotspot’ zurückzuführen“, so die Stadt. „Es ist davon auszugehen, dass es mehrere unklare Infektionswege im gesamten Stadtgebiet gibt.“
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Würde sich das Infektionsgeschehen räumlich klar zuordnen lassen, zum Beispiel bei einem Massenausbruch nach einer Hochzeitsfeier, müssten lediglich Maßnahmen zur gezielten Unterbrechung der Infektionsketten eingeleitet werden. „Eine gesonderte Sensibilisierung der breiten Bevölkerung wäre dann nicht erforderlich.“
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