Düsseldorf. Die Düsseldorfer Bädergesellschaft hat Namen von Störern an das Jugendamt weitergegeben. Ein Rechtsanwalt sieht darin einen möglichen Verstoß.

War die Weitergabe einer Namensliste der Bädergesellschaft an das Jugendamt rechtens? Der Linken-Politiker und Rechtsanwalt Jasper Prigge hat da seine Bedenken.

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Die Bädergesellschaft Düsseldorf soll eine Liste mit Namen der Randalierer und Störer, die Hausverbot bekommen haben, an das Jugendamt weitergeleitet haben. Das Jugendamt will durch direkte Ansprache der Jugendlichen die Bädergesellschaft unterstützen (NRZ vom 2. September 2019).

Jugendamt nicht für Gefahrenabwehr zuständig

Gegenüber der NRZ erklärte Prigge, dass für die Weitergabe von Namen eine Rechtsgrundlage erforderlich sei. Diese sehe er durch die derzeitig veröffentlichten Informationen nicht gedeckt: „Grundsätzlich sei die Weitergabe einer Namensliste möglich, wenn es um eine Straftat geht, oder gar um Gefahrenabwehr. Das sehe ich hier aber nicht“. Auch sei das Jugendamt für solche Fälle wie die Gefahrenabwehr nicht zuständig.

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Möglich sei auch ein „berechtigtes Interesse“. Durch das Hausverbot sei die Situation zwischen Bädergesellschaft und den Randalierern geregelt. Weitere Störungen seien dadurch ausgeschlossen, so dass es kein weiteres Interesse geben kann, schätz der Rechtsanwalt.

Erzieherische Maßnahmen

Jasper Prigge glaubt, die Bädergesellschaft will hier erzieherische Maßnahmen ermöglichen, dadurch sei aber kein Bruch des Datenschutzes gerechtfertigt. Seine Bedenken hat er nun der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Block, mitgeteilt.