Düsseldorf. Genervte Fußgänger aus Düsseldorf fordern ein Tempolimit für Fahrradfahrer. Am rechten Rheinufer sollen die Radler höchstens noch 15 Stundenkilometer fahren dürfen. Aber sowohl der Polizei als auch der Stadtverwaltung sind die Hände gebunden.

Eine Inititiative von Fußgängern will nicht mehr hinnehmen, dass auf der beliebtesten Ausflugstrasse zwischen Wittlaer und Düsseldorfer Innenstadt die Spaziergänger von rasenden Radfahrern an den Rand gescheucht werden. Die Protestler fordern ein Tempolimit speziell für Radfahrer am rechten Rheinufer. Die sollen nur noch maximal 15 Stundenkilometer fahren dürfen.

Beschränkungen aus der Schweiz bekannt

Genervte Fußgänger aus Düsseldorf fordern ein Tempolimit für Fahrradfahrer. Foto: ap
Genervte Fußgänger aus Düsseldorf fordern ein Tempolimit für Fahrradfahrer. Foto: ap © AP

„Aus der Schweiz und auch aus London sind solche Beschränkungen zum Schutz von Spaziergängern, Kindern und älteren Menschen bekannt”, argumentiert Walther Müller-Jentsch, Sprecher der Initiative von Kaiserswerther und Einbrunger Bürgern, in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung.

Das „friedliche Miteinander” auf dem Kaiserswerther Deich werde aber immer wieder von Rad-Rennfahrern erheblich gestört, die mit über 30 km/h vorbeirauschen, klagt die Initiative. „Wir wollen nicht auf ein Unglück warten”, drängt Müller-Jentsch.

Doch sowohl der Polizei als auch dem Rathaus sind die Hände gebunden. „Wir haben keine rechtliche Handhabe”, teilt Rathaus-Sprecher Michael Buch mit. Der Grund: Vom Radfahrer könne nicht gefordert werden, dass er seine gefahrene Geschwindigkeit kontrolliert.

Denn ein Tacho am Lenker ist bisher eine freiwillige Sache. In den Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrzulassungsverordnung werden Geschwindigkeitsmesser an Fahrrädern nicht verlangt, erklärt Polizeisprecher Gunter Herring. Wenn aber ein Tacho nicht vorgeschrieben ist, kann auch kein Tempo-Verstoß geahndet werden. So einfach scheint das zu sein.

Radfahrer müssen Rücksicht nehmen

Ist es aber nicht: Auf dem Deich weist das Verkehrszeichen 240 darauf hin, dass es sich um einen gemeinsamen Fuß-und Radweg handelt. Zwar ist der Fußgänger verpflichtet, Radfahrer durchzulassen. Aber Radler haben keinen Vorrang gegenüber Fußgängern und müssen auf sie Rücksicht nehmen.

Wer an ihnen vorbeiradelt, muss daher mit einer „angemessenen Geschwindigkeit” dafür sorgen, dass niemand gefährdet wird, macht Polizeisprecher Herring deutlich.