Düsseldorf. Die Anmelderin der islamfeindlichen “Dügida“-Demos hatte gegen Düsseldorfs OB Thomas Geisel geklagt, weil er die Rathaus-Beleuchtung ausschalten ließ.

Die Anmelderin der umstrittenen Dügida-Demonstrationen ist mit einer Klage gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister vorerst gescheitert. Zwar sei das Verhalten des Stadtoberhauptes rechtswidrig gewesen, es drohe aber keine unmittelbare Wiederholungsgefahr, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag.

Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte gegen die Demonstrationen Position bezogen, den Bürgern von einer Teilnahme abgeraten, zu einer Gegendemo aufgerufen und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude demonstrativ löschen lassen. Damit habe er seine Neutralitätspflicht verletzt, befand das Gericht. Als Hoheitsträger in amtlicher Funktion habe Geisel kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Er habe sich zurückzuhalten und nicht Partei zu ergreifen.

"Ein Grundrechtseingriff des Oberbürgermeisters liegt vor", sagte Gerichtspräsident Andreas Heusch in der Urteilsbegründung. Demo-Anmelderin Melanie Dittmer zählte damals zum Landesvorstand der als rechtsextrem eingestuften Partei Pro NRW. Sie scheiterte dennoch mit ihrer Klage: Es drohe keine Wiederholungsgefahr, befand das Gericht.

OB Geisel reagiert erfreut

"Ich freue mich, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wurde und die Causa Dügida damit erledigt ist", reagierte Geisel. "Die Äußerungen des Gerichts, die nicht entscheidungserheblich sind, betrachte ich als die Privatmeinungen der urteilenden Richter, die ich nicht teile und daher auch nicht kommentieren möchte."

Im Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht der Stadt Düsseldorf aufgegeben, den Aufruf "Lichter aus!" von der Internetseite zu entfernen und das Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude zu unterlassen. Das Oberverwaltungsgericht hatte den Eil-Beschluss aufgehoben. Auch gegen das Urteil vom Freitag ist noch der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. (dpa)