Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Melanie Dittmer verboten, die Dügida-Demo zu leiten. Islamgegner dürfen nicht an der Moschee vorbeiziehen.
Melanie Dittmer darf nicht mehr als Veranstaltungsleiterin bei den Dügida-Demos in Düsseldorf auftreten. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss am Montagnachmittag beschlossen.
Damit hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts den Antrag der Dügida-Leiterin abgelehnt, der sich gegen die Auflagen richtet, die der Polizeipräsident für die am Montagabend stattfindende Demo verhängt hatte. Düsseldorfs Polizeipräsident hatte Dittmer untersagt, selbst die Versammlung zu leiten und dort zu reden. Außerdem darf Dügida nicht an der Moschee in der Adersstraße vorbeiziehen.
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Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass Dittmer bei der Versammlung am 2. März das Recht auf freie Meinungsäußerung überschritten habe, indem sie den Aufruf „Wir wollen keine Salafistenschweine“ angestimmt habe. Entsprechendes sei für Montag auch zu erwarten. Ein solches Verhalten sei klar darauf gerichtet, nicht nur Versammlungsteilnehmer, sondern auch Dritte zu strafbaren Handlungen zu provozieren, und verlasse damit den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit.
Gegen den Beschluss der Düsseldorfer Richter will Dügida eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen. Bereits im Vorfeld hatte die Bewegung erklärt, auf jeden Fall durch Düsseldorf marschieren zu wollen. (we)