Hünxe. Am 17. November stürzte in der Nähe des Flugplatzes Schwarze Heide ein Leichtflugzeug ab. So ermitteln Bundesbehörde und Staatsanwaltschaft.
Es war eine Tragödie. Mitte November. Am Abend des 17. November stürzte das Leichtflugzeug in der Nähe des Flughafens Schwarze Heide in Hünxe ab. Ein 58-jähriger Mann aus Dorsten kam bei dem Absturz ums Leben. Ein weiterer Insasse der Maschine, ein 73-jähriger Fluglehrer aus Erkrath überlebte, war aber lebensgefährlich verletzt. Mittlerweile ist der zweite Insasse außer Lebensgefahr, teilte die Kreispolizei in Wesel auf Nachfrage der Redaktion mit.
Die Ermittlung der Ursache für den Absturz und damit verbunden der Schuldfrage, liegt jetzt bei zwei Behörden. Was die Ursache des Absturzes angeht, ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, kurz BFU, in Braunschweig für die Ermittlungen zuständig. Um die Schuldfrage und eventuell strafrechtliche Belange kümmert sich die Staatsanwaltschaft in Duisburg.
So arbeiten die Experten bei der BFU in Braunschweig
Wenn man auf die Internetseite der BFU schaut, könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Untersuchung von Abstürzen wie dem in Hünxe eine zeitraubende Angelegenheit ist. Fälle aus den Jahren 2020 und sogar 2018 mit gerade erst veröffentlichtem Unfallberichten finden sich hier. Dass es manchmal etwas länger dauert, ist einigen Umständen geschuldet.
„Wir haben in unserer Behörde nur 18 Ermittler“, erklärt Germout Freitag, Pressesprecher der Behörde. Diese wiederum sind in drei unterschiedliche Klassen von Flugzeugen (je nach Gewicht) unterteilt und wiederum auf einzelne Bereiche spezialisiert. „Da hat also jeder 30 bis 40 Fälle gleichzeitig auf dem Tisch“, erklärt Freitag. Denn die Behörde ist nicht nur für Abstürze zuständig, sondern auch für technische Störungen an Flugzeugen, die meldepflichtig sind. So landen pro Jahr rund 2000 Fälle auf den Schreibtischen der Unfalluntersucher.
Erster Zwischenbericht zum Absturz könnte Ende Januar kommen
Im Fall des abgestürzten Flugzeugs in Hünxe waren direkt Experten der BFU an der Unfallstelle vor Ort. Konkret über den Fall reden darf Germout Freitag nicht, kann aber schildern, wie eine Untersuchung für gewöhnlich abläuft: „Erstmal wird die Unfallstelle in Zusammenarbeit mit Polizei und Rettungskräften dokumentiert“, erklärt er. Heißt konkret: Es wird eine Zeichnung mit der Lage der Flugzeugteile erstellt, jede Menge Fotos gemacht und einzelne Teile gesichert, die eventuell zur Untersuchung mit nach Braunschweig genommen werden müssen. Nachdem die Arbeiten vor Ort abgeschlossen sind, geht es für die Behördenmitarbeiter zurück nach Braunschweig, wo ein Zwischenbericht verfasst wird.
„Der Zwischenbericht listet erst einmal die gesammelten Fakten auf. Allerdings erfolgt noch keine Analyse“, erklärt Germout Freitag. Bedeutet: Man wird in diesem Bericht noch nichts zu einer etwaigen Unfallursache lesen. Die wird im finalen Unfallbericht zu finden sein. Wie lange der bis zur Fertigstellung braucht, steht allerdings noch nicht fest. „Wir bemühen uns immer, den innerhalb eines Jahres abzuschließen“, sagt Germout Freitag. Allerdings kämen, neben der geringen Zahl der Experten, manchmal noch weitere Schwierigkeiten hinzu. So müssen bei manchen Fällen, bei denen die technischen Möglichkeiten der Behörde nicht ausreichen, Untersuchungen an die TU Braunschweig ausgelagert werden, was oft Zeit in Anspruch nimmt.
Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Bei der Staatsanwaltschaft in Duisburg läuft eine Anfangsermittlung wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Der Beschuldigte ist in dem Fall der 73-jährige Fluglehrer, der mittlerweile außer Lebensgefahr ist und jetzt zum Geschehen vernommen werden soll. „Da es ihm als Beschuldigtem jedoch freisteht, Angaben zur Sache zu machen, kann ich daher aktuell nicht abschätzen, ob sich aus der Vernehmung weitere Erkenntnisse ergeben werden“, erklärt die zuständige Staatsanwältin Jill McCuller auf Nachfrage der Redaktion.
Kein Flugschreiber an Bord
Bei Flugzeugabstürzen hört man oft, dass Flugschreiber gesucht und ausgewertet werden. Von einer „Black Box“ ist dann die Rede.
Bei den Geräten handelt es sich um den Flugdatenschreiber (flight data recorder), der Flugparameter (Geschwindigkeit, Höhe und so weiter) aufzeichnet und den Stimmrekorder (cockpit voice recorder), der neben dem Sprechfunkverkehr in größeren Flugzeugen auch Durchsagen oder Gespräche über das Cockpitmikrofon aufnimmt.
Beide Typen von Aufzeichnungsgeräten sind allerdings für die Flugzeugklasse des abgestürzten Leichtflugzeugs der Marke Reims-Cessna nicht vorgeschrieben und befanden sich daher nicht an Bord.
Aktuell sei noch nicht absehbar, wie die Ermittlungen ausgehen und ob es in dieser Sache eventuell ein Gerichtsverfahren geben wird, sagt die Staatsanwältin. „Dies wird insbesondere von dem Ergebnis der Begutachtung durch die BFU abhängen“, erklärt sie. Die Unfalluntersucher in Braunschweig werden also einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung des Unglücks leisten.
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