Dinslaken. Bisher wurden in Dinslaken bei Bürgerbeteiligungsverfahren viele nicht ausreichend repräsentiert, findet die CDU und schlägt einen Bürgerrat vor.
Die CDU will einen Bürgerrat in Dinslaken einführen, um, wie sie es ausdrückt, „echte Bürgerbeteiligung“ zu ermöglichen.
Einen entsprechenden, 13 Punkte umfassenden und von der achtköpfigen „Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung“ erarbeiteten Antrag hat sie nun bei der Stadt gestellt und stellte diesen bei einem Pressegespräch vor.
Das ist ein Bürgerrat
Ein Bürgerrat setzt sich aus einer noch näher zu bestimmenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahre zusammen. Diese werden per Zufall aus dem Einwohnermelderegister ausgewählt und von mit der Durchführung des Bürgerrates beauftragten Instituten angeschrieben. Die Teilnehmenden sollen einen Querschnitt der Stadtbevölkerung darstellen. „Also ein kleines Spiegelbild Dinslakens abbilden“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Heinz Wansing.
„Durch die Auswahl wird der Kreis der Teilnehmenden deutlich vielfältiger“, ergänzt Fabian Schneider und sagt: „Bei bisherigen Bürgerbeteiligungsverfahren waren etliche gesellschaftliche Gruppen deutlich unterrepräsentiert bis gar nicht vorhanden.“ Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund müssten bei der Auswahl daher zwingend berücksichtigt werden. Eine Teilnahme am Bürgerrat könne selbstverständlich abgelehnt werden. Ausgeschlossen von der Teilnahme seien lediglich die Mitarbeitenden der Stadt sowie Träger politischer Ämter und Mandate.
Das sind die Rahmenbedingungen
Die Teilnehmenden sollen seitens der Verwaltung so unterstützt werden, dass es jeder und jedem möglich ist, an den Sitzungen teilzunehmen. So müsse es auch möglich sein, sich online an den Sitzungen zu beteiligen. Außerdem müssten seitens der Stadt finanzielle Unterstützungen für die jeweiligen Sitzungstage angeboten, wenn es beispielsweise um die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen gehe. Zudem sei zwingend erforderlich, dass der Tagungsort barrierefrei zugänglich sei.
Der Bürgerrat soll nicht-öffentlich tagen. In diesem Punkt unterscheidet sich die Vorstellung der CDU Dinslaken vom Vorgehen bei Bürgerräten andernorts (mehr Info zu Bürgerräten an sich und zu Bürgerräten auf kommunaler, landes- sowie bundesweiter Ebene gibt’s online auf www.buergerrat.de). Auf Nachfrage begründet Wansing den Wunsch nach nicht-öffentlich stattfindenden Sitzungen unter anderem damit, dass das Gremium frei und offen, ohne Einflüsse von außen, über das jeweilige Thema diskutieren, beraten und Empfehlungen entwickeln soll. Jedoch sei es sinnvoll und wichtig, dass die Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit regelmäßig über Zwischenergebnisse informiert werde.
Die Arbeit des Bürgerrates solle wissenschaftlich evaluiert werden, so die CDU. Die notwendigen personellen sowie finanziellen Ressourcen seien dafür im nächsten Haushalt einzuplanen. „Ein Bürgerrat wird sicherlich nicht günstig sein“, erklärt Fabian Schneider, kann dies aber nicht beziffern.
So soll der Bürgerrat arbeiten
Ein Bürgerrat arbeitet regulär in vier Phasen. Die erste ist die der Vorbereitung. Hier soll nach Vorstellung der CDU mit dem ersten ausgelosten Bürgerrat erst einmal erarbeitet werden, welchen Themen von „hohem öffentlichen Interesse“ für Dinslaken sich der Bürgerrat widmet. Was von hohem öffentlichen Interesse ist, müsse dabei noch genau definiert werden. Es könnten auch mehrere Bürgerräte zeitgleich über unterschiedliche Themen diskutieren, so Wansing.
In Phase 2 kommt der ausgeloste Bürgerrat dann zusammen. Die Teilnehmenden erhalten von Expertinnen und Experten umfassende und verständliche Informationen zum jeweiligen Thema. In kleinen Tischgruppen diskutieren die Ausgelosten über das Gehörte und formulieren Fragen und Ideen dazu. Die Diskussionen sollen professionell und inhaltlich neutral moderiert werden. Am Ende entwickeln die Bürgerrat-Mitglieder gemeinsam Handlungsempfehlungen. Für den Wissenserwerb und Austausch müsse ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, so die CDU.
In Phase 3 werden diese in einem Bürgergutachten zusammengefasst und an den Stadtrat übergeben. In Phase 4 werden sie dort behandelt. Das Bürgergutachten sei ein „schwergewichtiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung der Ratsmitglieder“, so die CDU. Dennoch müsse dem Vorschlag natürlich nicht einfach zugestimmt werden, betont Wansing. Im Falle einer Ablehnung durch den Rat müsse diese jedoch ausführlich und schriftlich in einer gemeinsamen Stellungnahme von Verwaltung und Politik begründet werden.
>> Kein Ersatz für Bürgerbegehren, -entscheid &Co.
Die CDU weist darauf hin, dass Bürgerräte nicht die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahren, wie sie beispielsweise beim Bauleitplanverfahren rechtlich verankert sind, ersetzen.
Auch Instrumente der direkten Demokratie – beispielsweise Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Ratsbürgerentscheid – ersetzen sie nicht. Es sei jedoch möglich, Bürgerräte mit den verbindlichen Verfahren direkter Demokratie zu verknüpfen.