Dinslaken. Stadt Dinslaken stellt erste Erkenntnisse aus dem Schulbauberatungsprozess an der Ernst-Barlach-Gesamtschule und Bau einer Einfachturnhalle vor.
Die Sporthallenproblematik der Ernst-Barlach-Gesamtschule (EBGS) wird wieder zum Gegenstand politischer Diskussionen. Die größte Schule Dinslakens – deren Halle am Standort Scharnhorststraße bekanntlich seit Mitte 2017 wegen mehrerer Wasserschäden und Schimmelbefalls nicht nutzbar, laut Stadt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ und deshalb nicht zu sanieren ist – könnte in der Zukunft eine neue Einfachturnhalle bekommen.
Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, zu prüfen unter welchen Voraussetzungen und Kosten ein entsprechender Neubau am Standort Scharnhorststraße möglich ist. Die Sanierungsgesellschaft Prozent soll mit der Planung, Kostenermittlung und Umsetzung der Maßnahmen beauftragt werden. Dem Vorschlag vorausgegangen sind, wie berichtet, mehrere Gespräche, die im Rahmen eines Schulbauberatungsprozesses mit externer Begleitung durch ein beauftragtes Beratungsbüro im April vergangenen Jahres aufgenommen wurden.
Vier Sporthallen-Einheiten an EBGS benötigt
Bei den Gesprächen zwischen Vertretern von EBGS, Verwaltung und Beratungsbüro hätte sich laut Stadt demnach bei einem dritten Workshop am 29. September unter anderem abgezeichnet, dass die Gesamtschule perspektivisch, mit Blick auf eine künftig durchgehende Fünfzügigkeit, insgesamt vier Sporthallen-Einheiten benötigt. Zwei dieser Einheiten entstünden für die Schule im Rahmen der Neuerrichtung einer Dreifachsporthalle an der Hagenschule, deren Fertigstellung für Ende 2023 geplant ist. Eine weitere Einheit bestehe bereits – und zwar im Turmgebäude an der Scharnhorststraße. „Demnach wäre am Standort Scharnhorststraße eine weitere Turnhalleneinheit zu errichten“, schlussfolgert die Verwaltung.
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Bei dem Workshop Ende September sei auch darüber diskutiert worden, „die bestehende Sporthalle im Turmgebäude der Schule zugunsten einer Zweifachhalle auf dem Gelände aufzugeben und in Schulraumfläche umzuwandeln“, so die Stadt. Dies jedoch, so habe sich schließlich bei einem Gespräch am 9. Februar 2022 herausgestellt, sei für die EBGS eher keine Option, da für die Schule „eine möglichst schnelle Veränderung der Turnhallensituation von vorrangiger Bedeutung“ und der Fokus auf die Errichtung einer neuen Einfachsporthalle zu richten sei. Die EBGS sieht laut Stadtverwaltung auch keine Notwendigkeit, die beiden Planungsprozesse „Schulstandorte“ und „Turnhallensituation“ miteinander zu verknüpfen.
Gespräche zwischen Stadt und EBGS pausierten aufgrund eines Disputs
Dass zwischen den zuvor genannten beiden Gesprächen eine längere Pause lag, ist einem Disput geschuldet, der bei der Sitzung des Schulausschusses im November bereits öffentlich gemacht worden war: Wie berichtet, erklärte die damalige Schuldezernentin Christa Jahnke-Horstmann dort, dass die Stadt den Schulbauberatungsprozess mit der Ernst-Barlach-Gesamtschule einseitig aufgekündigt habe, weil es der EBGS an „Akzeptanz und Offenheit für den angestoßenen Prozess und die darin aufgeworfenen Fragestellungen“ fehle. Infolgedessen wurde damals vorgeschlagen, das weitere Verfahren mit den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Schulausschuss vertretenen Fraktionen abzustimmen. Dies ist bei dem Gespräch am 9. Februar 2022 ebenfalls erfolgt.
Das aus Sicht der EBGS wichtige Bekenntnis, dass die Gesamtschule dauerhaft an den bestehenden zwei Standorten – neben dem Gebäude an der Scharnhorststraße ist das die Dependance an der Goethestraße, in dem die Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klassen lernen – weitergeführt wird, ist ebenfalls Teil der Beschlussvorlage. Weiter heißt es dort: „Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Abschluss der beschlossenen Maßnahmen zur 2. Tranche der Schulbausanierung, eine Bau- und Finanzierungsplanung zur Sanierung der beiden Standorte zu erstellen und dem Rat vorzulegen. Die Schule ist in diesen Prozess eng einzubinden.“