Voerde. Die Stadt Voerde hat gegen den genehmigten ersatzlosen Wegfall des Bahnübergangs Schwanenstraße geklagt. Nun steht die Gerichtsentscheidung an.

Die von der Bahn geplante ersatzlose Beseitigung des Bahnübergangs Schwanenstraße im Zuge des dreigleisigen Ausbaus der Betuwe-Strecke Emmerich-Oberhausen wird am Mittwoch, 23. Juni, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Bei dem Termin werden die Klage der Stadt Voerde und die eines Grundstückeigentümers gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für den betreffenden Abschnitt 1.4, der im Süden an der Voerder Stadtgrenze zu Dinslaken beginnt und im Norden etwa in Höhe der Grenzstraße endet, gemeinsam verhandelt.

Das EBA war in der von ihm im November 2019 erteilten Baugenehmigung dem Ansinnen des Verkehrsunternehmens gefolgt, für den wegfallenden Bahnübergang an der Schwanenstraße keinen Ersatz in Form einer Unterführung für den motorisierten Verkehr sowie Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen. Dies hatte die Stadt Voerde im Laufe des Verfahrens immer wieder gefordert.

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Die Bemühungen hatten keinen Erfolg, die Argumente der Kommune für den Erhalt einer Querungsmöglichkeit an der Stelle blieben ohne die gewünschte Wirkung. Also hatte die Stadt am Ende nur noch die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten, wofür der Rat im März 2020 in einer Sondersitzung mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP grünes Licht gab.

Die Kommune hatte unter anderem auf die ihrer Einschätzung nach negativen Folgen für die städtebauliche Entwicklung und Erschwernisse für Einsätze der Feuerwehr hingewiesen, wenn die Unterführung an der Steinstraße aufgrund eines Unfalls oder einer Überschwemmung nicht passierbar ist. Auch rügt die Stadt Voerde nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichtes „Defizite des Planfeststellungsbeschlusses beim Lärm- und Erschütterungsschutz, hinsichtlich der Gestaltung der Lärmschutzwände sowie bei der Umsetzung des vereinbarten Sicherheitskonzepts“.

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Der ebenfalls klagende Grundstückseigentümer halte den „Eingriff in sein Eigentumsrecht“ aufgrund von „Abwägungsmängeln für nicht gerechtfertigt“. Darüber hinaus sind aus seiner Sicht „die signifikant erhöhten Unfallrisiken sowie die Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz nicht hinreichend ermittelt und bewertet“ worden.

Der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts beabsichtigt, dass das Verfahren mit der mündlichen Verhandlung am 23. Juni zum Abschluss gebracht wird, wie Pressesprecherin Daniela Hampel am Montag auf Anfrage der NRZ, erklärte. Der Urteilsspruch dürfte also voraussichtlich am selben Tag zu erwarten sein.