Voerde. In der Sondersitzung des Rates stimmte eine Mehrheit dafür, Klage einzureichen. Ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges sei nicht hinnehmbar.
Die Chancen, am Ende einen Erfolg zu erzielen, sind aus juristischer Sicht gering. Dennoch hat sich eine Mehrheit in der Sondersitzung des Rates dafür ausgesprochen, gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Betuwe-Abschnitt 1.4 zu klagen.
Argumente der Stadt wurden nicht berücksichtigt
Damit wird das Ziel verfolgt, die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges Schwanenstraße zu revidieren. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte die Bedenken und Argumente der Stadt Voerde nicht berücksichtigt, und der Ansicht der Bahn, den Übergang dicht zu machen, zugestimmt.
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Bevor abgestimmt wurde, gab es eine kontroverse Diskussion. Hier die Befürworter der Klage, da die Ratsmitglieder, die nicht klagen wollen. Sie führten die Ausführungen der Verwaltung an, in denen die Erfolgschancen einer Klage als gering bewertet werden. Ein weiteres Argument sind aus ihrer Sicht die Folgekosten, die die Stadt zu tragen hätte, wenn anstelle des Bahnübergangs eine Unter- oder eine Überführung gebaut werde. Denn die Bahn sei nur verpflichtet die Kosten für die Beseitigung zu übernehmen. Würden ein Rad- und ein Fußweg gewünscht, müsste das die Stadt bezahlen.
Bürgermeister stimmte für die Klage
Die Schwanenstraße sei auch der CDU wichtig, so Fraktionschef Ingo Hülser. Wenn es der Stadt nichts kosten würde. Auch kleinere Varianten einer Unter- oder Überführung würden Geld kosten.
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Zu denjenigen, die für die Klage stimmten, gehört auch Bürgermeister Dirk Haarmann. Vor der Abstimmung erläuterte er seine Entscheidung. Schon vor Jahren, in Gesprächen mit Bürgern und mit Vertretern der Bürgerinitiative „Betuwe - So nicht“ habe er gesagt, er ist dafür die Schwanenstraße offenzuhalten. Was nun im Planfeststellungsbeschluss stehe, sei ein schlechtes Ergebnis für Voerde, es bedeute einen deutlichen Qualitätsverlust für die Anwohner. Als Stadt könne man es nicht hinnehmen. Deshalb sei er für die Klage. Auch wenn die Chancen gering sind, sie zu gewinnen, auch wenn in der Verwaltungsvorlage von der Klage abgeraten werde.
23 Ratsmitglieder stimmten für die Klage
Ingo Hülser befürchtet im Falle einer Klage, dass die Verhandlungsposition der Stadt Voerde geschwächt werde. Gerade beim Lärmschutz, Gestaltung der Bahnhöfe mit transparentem Lärmschutz und weiterer Belange sei Voerde auf ein Entgegenkommen der Bahn angewiesen. Und aus seiner Sicht sei die Entscheidung für die Klage zu stimmen, der Kommunalwahl im September geschuldet.
Die Mehrheit war anderer Meinung. Auch nach den Gesprächen, die Bürgermeister der Betuwe-Kommunen am Montag in Berlin geführt hatten (wir berichteten). Damit war klar, für Voerde besteht nur das Risiko, die Prozesskosten zahlen zu müssen. Das Ergebnis: Von den 43 Mitgliedern des Rates waren 36 anwesend. 23 stimmten für die Klage (Mitglieder der SPD, Grüne, WGV und Hans-Peter Bergmann), gegen die Klage stimmten 13 Mitglieder (CDU, FDP).
Ob die Klage Auswirkungen auf die weiteren Gespräche mit der Bahn haben, könnte sich noch in diesem Jahr zeigen. Es steht der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt ab der Grenzstraße bis Wesel an. Und dabei geht es um den Haltepunkt in Friedrichsfeld. Die Stadt möchte gerne einen Aufzug zu den Gleisen, die Bahn hat Rampen vorgeschlagen.
Forderung besteht seit 2010
Seit 2010 wird an der Schwanenstraße ein Ersatzbau für den Bahnübergang gefordert. Laut der Stadtverwaltung schlägt der Bau einer Unterführung mit Kosten zwischen acht und zehn Millionen Euro zu buche, der einer Überführung mit sechs Millionen Euro. Hinzu kämen die Kosten für einen Rad- und Fußweg. Die müsste die Stadt tragen. Ein Argument, warum die CDU gegen eine Klage ist. Es werde Geld ausgegeben, das man nicht habe, so Fraktionschef Ingo Hülser.
Die Klagefrist läuft am 8. April 2020 ab. Wie die Verwaltung ist der Vorlage aufführt, betragen die Kosten für eine Klage rund 32.000 Euro.