Voerde. Die Stadt Voerde möchte dem Trend entgegen wirken, dass bei der Flächengestaltung Kies & Co. zum Einsatz kommen. Ausschuss berät über Maßnahmen.

Der neue Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird sich in seiner ersten Sitzung am Mittwoch, 9. Juni, mit einer Thematik befassen, die Stoff für kontroverse Debatten liefern könnte: Es geht um die Frage, inwieweit die Stadt regulierend in die Gestaltung privater Vorgärten eingreifen soll. Diese werden im wahrsten Wortsinn zum Stein des Anstoßes, wenn es dort nicht grünt und blüht, sondern ein Grau-in-Grau aus Schotter, Kies und Co. das Bild prägt.

Grüne: Eigentümer motivieren

Da der Trend zur „pflanzenarmen“ Gestaltung „leider auch in Voerde“ zu beobachten sei, stellten die Grünen im August 2019 den Antrag an die Verwaltung zu prüfen, inwieweit einer Flächenversiegelung durch „Steingärten“ entgegengewirkt werden kann. Aus Sicht der Fraktion wäre es wünschenswert, Eigentümer zu motivieren, die Flächen wieder vermehrt zu begrünen – durch positive Anreize und bei der Anlage von Steingärten durch negative.

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Steingärten würden sich häufig negativ auf das Klima, das Ortsbild sowie auf den Natur- und Wasserhaushalt auswirken, erklärt die Verwaltung. Während Pflanzen für eine Beschattung und Verdunstung sorgen, würden Steine Wärme speichern (Aufheizen des Stadtklimas), Flächen aus Kies, Schotter, Beton bieten keinen Lebensraum für Insekten und Tiere. Auch seien sie zum Teil nicht für die natürliche Versickerung im Fall von (Stark-)Regenereignissen geeignet. Die Folge: Das Wasser fließt fast vollständig in die Kanäle, statt der Anreicherung des Grundwassers zu dienen.

Verwaltung verweist auf Rechtsunsicherheit

Die Verwaltung hält es für grundsätzlich sinnvoll, in neu aufzustellenden verbindlichen Bauleitplänen Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten in Form von textlichen Festsetzungen und Hinweisen zu erarbeiten. Eine stadtumfassende Vorgartensatzung jedoch ist ihrer Einschätzung nach nur für die Innenbereichslagen eine Lösung, für die es keinen Bebauungsplan gibt (Paragraph 34 Baugesetzbuch). In den Bereichen, wo bereits rechtskräftige Bauleitpläne existieren, würde eine Rechtsunsicherheit entstehen. Der Grund: Womöglich sei die Vorgartensatzung entgegen der bestehenden Ortssatzung des Bebauungsplanes zu werten. Die Folge einer solchen Doppelregelung könnte sein, dass bei einem Klageverfahren die Vorgartensatzung gerichtlich aufgehoben wird. Der Fachausschuss soll nun entscheiden, ob die Verwaltung eine solche Satzung mit Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten für unbeplante Innenbereichslagen erarbeiten soll oder nicht. Die Verwaltung gibt dazu keine ausdrückliche Empfehlung ab.

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Grundsätzlich merkt sie an, dass Festsetzungen und Hinweise allein „noch keine konsequente Umsetzung erwarten“ ließen. Häufig werde nicht verstanden, dass es sich bei einem Bebauungsplan um eine rechtsverbindliche Ortssatzung handele, deren Einhaltung per Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgesetzt werden könne. Verstöße seien zumeist nicht im Rahmen der üblichen Besichtigung des Bauzustandes festzustellen, da Gartenbereiche zeitlich versetzt zur Fertigstellung des Hauses angelegt würden. Somit bestehe ein zusätzlicher Personalaufwand, um widerrechtliches Handeln auszumachen. Darüber hinaus werde die Verpflichtung zum Rückbau erfahrungsgemäß nicht einfach hingenommen, sondern auf weitere Verstöße im Bebauungsplangebiet verwiesen und zugleich Klage gegen die Ordnungsverfügung eingereicht. Daraus ergebe sich ein erheblicher Personalbedarf, der bei konsequenter Durchsetzung von der Stadt nicht zu leisten sei.

Steingärten sind nicht unbedingt pflegeleichter – im Gegenteil

Daher setzt sie nach eigener Aussage verstärkt auf Aufklärung und räumt dabei mit der weit verbreiteten Meinung auf, steinerne Vorgärten seien pflegeleichter. Mittelfristig könnten diese sogar arbeitsintensiver sein, weil in regelmäßigen Abständen zum Beispiel Blätter, Moos und/ oder in Steinfugen gewachsene Gräser entfernt werden müssten.

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Symbolbilder zum Thema Steingärten mit Buddhafiguren am Dienstag, 04.12.2018 in Buer. Die Bilder entstanden im Baugebiet Am Waldbogen. Foto: Joachim Kleine-Büning/FUNKE Foto Services GmbH
Von Petra Keßler, Peter Neierund Anna Katharina Wrobel

Die Verwaltung schlägt der Politik vor, ähnlich dem Beispiel der Stadt Korschenbroich ein Anreizkonzept zu erarbeiten. In der nahe Mönchengladbach gelegenen Kommune werden Hauseigentümer finanziell unterstützt, die ihre Vorgärten durch den Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung wieder naturnah gestalten. Die Voerder Verwaltung hat die Umsetzung eines solchen Anreizprogramms auf Basis von Fördermitteln im Blick. Sie regt daher an zu prüfen, inwiefern sich dafür Programme im Bereich der Klimaanpassung beanspruchen lassen. Die Mittel würden an Grundstücksbesitzer weitergeleitet, die ihre steinernen Vorgarten entsiegeln und begrünen.

>>Info: Weitere Themen im Fachausschuss

Insgesamt drei Anträge der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen werden heute im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz behandelt. Auf ihre Initiative hin wird die Verwaltung jährlich einen schriftlichen Bericht über das Grundwasser vorlegen und dies in der Sitzung tun. Auch haben die Grünen beantragt, dass die Stadt Flächen zum Pflanzen von Bäumen ausweisen möge. Konkret geht es um die Einheitsbuddeln-Aktion.

Die Sitzung des Fachausschusses am Mittwoch, 9. Juni, im großen Sitzungssaal des Rathauses (Raum 101) beginnt um 17 Uhr.