Voerde. Beim Betuwe-Ausbau werden Poststraße und Spellener Straße im Bereich der Bahnbrücken lange gesperrt sein. Beide verbinden Westteil und Ortskern.

Anders als auf dem weiter südlich gelegenen Bauabschnitt auf Voerder Stadtgebiet gibt es in Fried-richsfeld im Zuge des dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Strecke Emmerich-Oberhausen keine Notwendigkeit, höhengleiche Bahnübergänge zu schließen. Die Züge laufen dort, wo es in dem Stadtteil zu einer Querung von Straßen kommt, über Brücken. An der Spellener Straße und an der Poststraße wird der Kfz- und Radverkehr unter der Eisenbahn hindurchgeführt. Die beiden Bauwerke werden für das dritte Gleis erweitert beziehungsweise erneuert. Damit ist es im Fall der Eisenbrücke über den Wesel-Datteln-Kanal nicht getan: Die Wasserstraße wird ausgebaut, weshalb das darüber führende Bauwerke nicht nur erweitert, sondern auch um rund 1,70 Meter angehoben werden muss, damit künftig größere Schiffe den Bereich durchfahren können. Die beiden existierenden Eisenbahnbrücken werden komplett zurückgebaut und neu errichtet. Für das neue Gleis wird eine zusätzliche Brücke gebaut.

Stadt: Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs während der Bauzeit hat Priorität

Die Bauarbeiten werden sich im Bereich der Eisenbahnbrücken an der Spellener Straße und der Poststraße auf den Straßenverkehr auswirken. Darauf hatte die Stadt im Planfeststellungsverfahren zum Betuwe-Ausbau für den Abschnitt 2.1 Friedrichsfeld hingewiesen und angemahnt, dass die Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs während der Bauzeit „Priorität“ genieße. Die hohe Zahl insbesondere der Auspendler erlaube keinerlei Spielraum für länger dauernde Störungen, machte die Kommune, wie in der Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zusammengefasst nachzulesen ist, deutlich. Die während der Bauarbeiten voraussichtlich unvermeidlichen Kapazitätseinschränkungen müssten vorrangig durch den Güterverkehr aufgefangen werden, da dieser anders als der Nahverkehr umgeleitet werden könne. Die Deutsche Bahn erklärte zu diesem Punkt, dass der Ausbau unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Zugbetriebes erfolgen soll.

Sorge bereitet der Stadt, dass im Bereich der Eisenbahnüberführungen die Spellener Straße vollständig und die Poststraße halbseitig für einen Zeitraum von drei Jahren gesperrt werden sollen. Dabei führte sie die Funktion der beiden Straßen als „einzige Verbindung“ zwischen dem westlichen Teil und dem Ortskern von Friedrichsfeld an. Angesichts der aus ihrer Sicht gravierenden Auswirkungen auf die verkehrlichen Beziehungen innerhalb des Voerder Stadtteils forderte die Kommune die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens, mit dem Ziel, ausreichende und sichere Verkehrsverbindungen während der Bauzeit unter Berücksichtigung auch des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs zu gewährleisten. Die Bahn hat erklärt, ein solches Gutachten „erforderlichenfalls“ im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung nachzureichen. Das EBA hat entschieden, diese Äußerung der Bauträgerin „als Zusage“ in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen.

Rad- und Fußweg: Eisenbahn-Bundesamt lehnt Forderungen der Stadt ab

Auch hat die Stadt im Verfahren den Rad- und Fußweg zum Thema gemacht, der sich am östlichen Brückenträger der bestehenden Brücke über den Wesel-Datteln-Kanal befindet und über den die Wohnbebauung nördlich des Kanals sowie einige infrastrukturelle Einrichtungen wie Sport- und Schützenhalle erreicht werden könnten. Die Kommune fordert, die Verbindung auch während der Bauzeit solange wie möglich aufrecht zu erhalten. Angedacht sein soll aber eine Vollsperrung für die Dauer von drei Jahren. Dafür sieht die Stadt keine Notwendigkeit. Eine Sperrung ist ihrer Meinung nach erst für den dritten Bauabschnitt und damit für etwa ein Jahr erforderlich. Sollte diese länger dauern, sei der Bau einer Behelfsbrücke notwendig.

Das EBA hat die Forderungen zurückgewiesen. Die Bundesbehörde folgt in dem Punkt der Argumentation der Bahn, wonach das Gelände nördlich des Wesel-Datteln-Kanals über die Frankfurter Straße und die Willy-Brandt-Straße zu erreichen sei. „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Verkehrsverbindung“, erklärt das EBA mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2004.

>>Info: Entscheidung des EBA liegt ab 2. März im Voerder Rathaus aus

Der im Zuge des Planfeststellungsverfahrens getroffene Beschluss des EBA zum dreigleisigen Betuwe-Ausbau auf dem Abschnitt 2.1 Friedrichsfeld kann in der Zeit von Dienstag, 2. März, bis Montag, 15. März, im Rathaus (Foyer) der Stadt Voerde während der Dienststunden eingesehen werden.

Aufgrund der Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes „Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz“ möglich: telefonisch unter den Rufnummern 02855/80-0 (Vermittlung) oder 02855/80-453 (Frank Dignaß) sowie per E-Mail an stadtplanung@voerde.de oder frank.dignass@voerde.de. Die Unterlagen können dann als Einzelperson eingesehen werden. Die Stadt verweist auf die geltenden Corona-Bestimmungen wie etwa einzuhaltende Abstandsregeln, das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes sowie die Dokumentation von Kontaktdaten.