Dinslaken. Die Grundschulen müssten auch Kinder aus dem Schulbezirk und Geschwister abweisen. Das wäre rechtlich nicht haltbar. So geht Dinslaken damit um.
Vor sieben Jahren hat sich die Dinslakener Politik darauf verständigt, die zulässigen Eingangsklassen an den Grundschulen zu beschränken. Ziel war, Klassen von maximal 25 Kindern zu erhalten und Kindern einen wohnortnahen Schulbesuch zu ermöglichen. Nun steht das System auf dem Prüfstand – und soll im kommenden Schuljahr möglicherweise ganz ausgesetzt werden, weil sonst Kinder aus dem Schulbezirk oder Geschwisterkinder abgewiesen werden müssten.
So viele Kinder wurden angemeldet
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Insgesamt wurden bislang 595 Kinder an den Dinslakener Grundschulen angemeldet. 435 Kinder wurden jeweils an der nächstgelegenen Schule angemeldet, insgesamt 160 Kinder wurden an einer anderen Grundschule als Wunschschule angemeldet – davon kamen 35 Kinder aus anderen Kommunen (Voerde, Duisburg und Oberhausen). 22 Dinslakener Kinder wurden entweder an einer auswärtigen Schule oder an der Waldorfschule angemeldet, drei Kinder wurden noch nicht angemeldet.
34 Kinder müssten abgewiesen werden
Nach den festgelegten Zügigkeiten müssten die Grundschulen 34 Kinder abweisen – auch Kinder aus dem eigenen Einzugsbereich und Geschwisterkinder.
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Beispiel Bruchschule: Die Grundschule ist für 79 Kinder die nächstgelegene Schule. Die Aufnahmekapazität ist auf 75 festgelegt. Zu den 72 Anmeldungen aus dem Bezirk kommen zwölf aus dem Einzugsbereich anderer Schulen oder aus anderen Kommunen. Auch Averbruchschule, Hagenschule, Klaraschule und GGS Am Weyer müssten Kinder abweisen. Freie Plätze gäbe es noch an der Gartenschule, GGS Lohberg, der Dorfschule, GGS Hühnerheide und an der Moltkeschule.
Vor allem aber die Abweisung von Kindern aus dem Einzugsbereich wäre rechtlich „nicht haltbar“, soweit noch Aufnahmekapazitäten im Rahmen der Obergrenzen zur Klassenbildung bestehen. In Grundschulen in NRW sind im Regelfall bis zu 29 Kinder pro Klasse erlaubt.
„Die Regelung, die Aufnahmekapazität durch Ratsbeschluss zu begrenzen, wird insoweit als nachrangig angesehen“, schreibt die Stadt in der Vorlage für die Politik. Zwar wäre es möglich, zwei zusätzliche Eingangsklassen zu bilden – aber nur an der Averbruch- und der Dorfschule. Das würde das Problem nicht lösen, so die Stadt.
So soll es nach dem Vorschlag der Stadt weitergehen
Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen im Schuljahr 2021/22 die Schulen im Rahmen ihrer festgelegten Zügigkeit alle Kinder aus dem Einzugsbereich aufnehmen.
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Dasselbe gilt für Geschwisterkinder. Alle Kinder darüber hinaus sollen abgewiesen werden. Zusätzliche Eingangsklassen sollen nicht gebildet werden. Das entspricht den Kriterien der Ausbildungsverordnung, die bei Anmeldeüberhängen vorsieht, nach Geschwisterkindern, Schulweg, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenem Verhältnis von Mädchen und Jungen und ausgewogenem Verhältnis von Schülern unterschiedlicher Muttersprache zu priorisieren. Weil die Begrenzung der Eingangsklassen zwar in Abstimmung mit den Schulen erfolgt aber eben „nicht überall umsetzbar“ sei, sollen die Schulleiter nun beraten, ob das System beibehalten werden soll.
Vorläufige Anmeldezahlen an Dinslakener Grundschulen
Vorläufige Anmeldezahlen für die Grundschulen: Averbruchschule 74 (52 aus dem Schulbezirk/22 aus anderen Bezirken/Kommunen/festgelegte Aufnahmekapazität 72); Gartenschule 44 (42/2/48); Hagenschule 83 (46 /37/auf 79 begrenzte Aufnahmekapazität wegen Anmeldung von Kindern mit Förderbedarf); Bruchschule 84 (72/12/75); Klaraschule 64 (54/10/48); Grundschule Lohberg 50 (48/2/56); Dorfschule 56 (36/20/75); Grundschule Hühnerheide 48 (38/10/56); Grundschule Am Weyer 50 (41/9/48); Moltkeschule 42 (6/36/auf 48 begrenzte Aufnahmekapazität wegen Anmeldung von Kindern mit Förderbedarf.
Vorläufige Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen in Dinslaken
Vorläufige Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen: Gesamtschule Hiesfeld 132 (102 Kinder aus Dinslaken/30 aus anderen Kommunen); EBGS 121 (110); THG 94 (70); OHG 83 (62); GHG 80 (76); Realschule 81 (67).
>>Am Donnerstag, 25. Februar, 17 Uhr, diskutiert der Schulausschuss (Trabrennbahn) das Thema.