Dinslaken/Voerde. Ab einer Inzidenz von 200 soll an Schulen Hybridunterricht möglich sein. Warum das in Dinslaken trotz der Inzidenz von 223 nicht geplant ist.
„Dort wo der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird, sollen weitergehende Maßnahmen für den Unterricht in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 gelten, beispielsweise Hybridunterricht.“ So formuliert die Bundesregierung auf ihrer Homepage, worauf sich Bund und Länder bereits in der vergangenen Woche geeinigt haben . In Dinslaken liegt der Inzidenzwert seit zwei Wochen über dem Wert von 200, auch in Voerde ist er über 200 gestiegen – und der Kreis Wesel hat seit dem heutigen Montag ebenfalls einen Inzidenzwert von 200,4. Aber wie es an den Schulen weitergeht, ist auch nach der aktuellen Corona-Pressekonferenz der Landesregierung ungewiss.
Stadt wartet auf die Coronaschutzverordnung des Landes
Müsste an den Schulen in Dinslaken nicht längst Hybridunterricht - also der geregelte Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht - stattfinden oder zumindest möglich sein? Das fragen sich derzeit Eltern in Dinslaken. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Bezirksregierung warteten am Montag dazu auf entsprechende Vorgaben des Landes NRW: Weder Coronaschutzverordnung noch Coronabetreuungsverordnung würden bislang vorliegen, so Dinslakens Stadtsprecher Marcel Sturm am Vormittag. Mittags äußerte sich das Ministerium in der Pressekonferenz zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie und der aktuellen Schulmail.
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„Kein kreis- oder stadtweiter Hybridunterricht“
Danach ist Hybridunterricht für sämtliche weiterführenden Schulen auch in Kommunen mit einem Inzidenzwert über 200 nicht vorgesehen. „Hinsichtlich des sogenannten Wechsel- oder Hybridunterrichts, der im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs aufgeführt ist, ergeben sich für die Schulen in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbaren Veränderungen“, teilt die Bezirksregierung mit und bezieht sich dabei auf die aktuelle Schulmail des Landes NRW. Es werde keinen Stadt- oder kreisweiten Hybridunterricht geben. „Modelle eines stadt- oder kreisweiten Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, sind nicht erforderlich“, zitiert die Bezirksregierung die Vorgaben des Landes.
In Solingen wurde schon Anfang November Hybridunterricht erteilt – schon damals hat die Landesregierung den „Solinger Weg“ untersagt. Weiterhin bleibe „Präsenzunterricht der Regelfall“, hieß es Montag. Hybridunterricht sei, wenn überhaupt, nur „schulscharf“ vorgesehen, als eine von mehreren möglichen Maßnahmen in Kommunen mit Inzidenzen über 200, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Pressekonferenz.
„Erörterungstermine“ mit Kommunen
„Wir müssen diese Hotspots runterkriegen“, so Laumann. Aber welche Maßnahmen in betroffenen Kommunen verhängt würden, müsse jeweils bei einem Erörterungstermin mit der Kommunalverwaltung, dem Landesgesundheitszentrum und dem NRW-Gesundheitsministerium „von Fall zu Fall“ festgelegt. Wann und auf wessen Initiative diese Erörterungstermine stattfinden, wurde nicht gesagt. Derzeit gäbe es in NRW 25 Kommunen mit einem Inzidenzwert über 150. Laumann sprach sich für eine „Entzerrung“ der Schulanfangszeiten und somit auch der Schülerverkehrs aus.
Dann ist Hybridunterricht an einer Schule möglich
„Wenn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann, richtet die Schulleitung Distanzunterricht ein,“ erläutert die Bezirksregierung. Dafür kämen – abgesehen von den Abschlussjahrgängen – vor allem ältere Schüler in Betracht.
Regelmäßiger Distanzunterricht an einer Schule sei möglich, wenn der „Unterricht oder Schulbetrieb in Präsenz aufgrund einer Entscheidung der zuständigen kommunalen Ordnungsbehörde ganz oder für Teilgruppen nicht stattfinden“ könne – wenn also die Schule geschlossen oder „ganze Klassenverbände“ in Quarantäne sind. Oder wenn Lehrer zwar dienstfähig seien, aber in Quarantäne oder aufgrund eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreit sind. „Die Entscheidung über die Einrichtung von Distanzunterricht trifft die Schulleitung“, heißt es.
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Schulleitungen haben sich bereits Gedanken gemacht
Einzelne Schulen haben bereits fertige Konzepte zum Wechselunterricht in der Schublade. Hans-Ulrich Wangerin, Leiter der Ernst-Barlach-Gesamtschule Dinslaken, der ohnehin mehr Vertrauen in die Schulleitungen vor Ort fordert, hat ein Modell mit halbierten Lerngruppen in einem tageweisen Wechsel mit der Schulkonferenz entwickelt und abgestimmt. „Das Konzept ist gerechnet und auf seine Alltagstauglichkeit hin geprüft worden“, so Wangerin. Ob es zur Anwendung komme, würden kommenden Wochen zeigen. „Die Entwicklung ist unübersichtlich,“ so Wangerin. Die Schulleitung der EBGS „hat jedenfalls Vorsorge getroffen und kann sich auf alle notwendigen Situationsformate einstellen“. Um den ausfall zahlreicher Lehrer zu kompensieren, gibt die EBGS in der Sekundarstufe I derzeit meist keinen Nachmittagsunterricht. Die Maßnahme wurde bis 18. Dezember verlängert.
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In der Zeit zwischen den Herbstferien und Ende November gab es unter den etwa 1300 Schülern der EBGS 14 Positivtestungen. Dem gegenüber stehen über 300 SchülerInnen, die vorsorglich in Quarantäne zu verbringen waren, so der Schulleiter. Auch an anderen Schulen, etwa dem Gustav-Heinemann-Gymnasium, hat man bereits Wege gesucht, die Infektionsgefahr einzudämmen: Hier werden in der Sekundarstufe I nur noch Einzelstunden statt Doppelstunden gegeben .