Voerde. Bei ihren Planungen für das Kombibad an der Allee muss die Stadt Voerde viele Aspekte wie Tiervorkommen und Schallimmissionen berücksichtigen.

Für ihr Vorhaben, auf dem Gelände des Freibades an der Allee ein Kombibad zu bauen , hat der Regionalverband Ruhr (RVR) der Stadt eine Anpassung der Landesplanung unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass sie die von ihm formulierten Vorgaben einhält. Das Plangebiet umfasst neben dem Freibadareal auch Teilbereiche des westlich davon liegenden öffentlich zugänglichen Fuß- und Radweges „Küttemannweg“. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Voerde, der geändert werden muss, weist für das Badgelände die Darstellung „Grünfläche“ mit Zweckbindung „Badeplatz/Freibad“ aus. Der Bereich in Höhe des Küttemannweges ist als Wald ausgewiesen.

Dieser soll von baulichen Veränderungen unberührt bleiben. Im Fall der Freibadfläche muss die Darstellung im FNP wegen der baulichen Ergänzung eines Hallenbades indes geändert werden. Der Bereich der Liegewiese sei als „Grünfläche“ festzusetzen, erklärt die Verwaltung in der Drucksache, die nun in den politischen Gremien beraten wird.

RVR wurde nach möglichen landesplanerischen Bedenken gefragt

Die Stadt fragte Anfang Mai beim RVR über den Kreis Wesel an, ob gegen das Vorhaben „landesplanerische Bedenken“ bestünden. Die Behörde verweist in ihrer Antwort darauf, dass das Plangebiet im Gebietsentwicklungsplan 99 (GEP 99) als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit den überlagernden Freiraumfunktionen „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) und „Regionaler Grünzug“ festgelegt ist. Regionale Grünzüge seien vor einer „siedlungsräumlichen Inanspruchnahme“ zu schützen. Ausnahmen könnten nur zugelassen werden, wenn keine Alternativen außerhalb davon bestünden. Innerhalb eines BSLE sei die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erhalten und wiederherzustellen.

Um die Zulässigkeit des Kombibadprojekts zu gewährleisten, muss die Stadt alternative Standorte prüfen – was sie bereits vor geraumer Zeit, als die Politik in der Frage noch nicht einig war, getan hatte . Keine der drei daraufhin untersuchten Optionen – das Schulzentrum Nord in Friedrichsfeld mit dem bestehenden Hallenbad, das Sportzentrum Rönskenstraße oder die Fläche gegenüber dem Freibad – kämen in Frage. Der Nachweis, dass es außerhalb des Grünzuges keine alternative Standortmöglichkeit gibt, ist eine Vorgabe des RVR an die Stadt. Zudem muss sie die Bauten im südlichen Bereich des Plangebietes konzentrieren. Auch muss die „Vernetzungsfunktion“ des Gewässers – neben dem Freibadareal verläuft der Mommbach – und des Gehölzbestandes nach Umsetzung des Kombibades erhalten bleiben.

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Auch der Kreis macht der Stadt diesbezüglich Auflagen: Der Verlauf des Neuen Mommbachs an der östlichen Grenze des Plangebietes erfülle „eine vernetzende“ Biotopstruktur zum südlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet sowie zur Parklandschaft um Haus Voerde, so dass die Errichtung baulicher Anlagen in einem Abstand von 25 Metern zu vermeiden ist. Diese Pufferzone soll im Bauleitplanverfahren als „Grünfläche“ festgesetzt werden, wie die Verwaltung erklärt.

Gutachten prognostiziert die zu erwartenden Schallimmissionen

Die Empfehlung des Kreises Wesel, durch einen Gutachter prognostizieren zu lassen, welche Schallimmissionen durch das Kombibad zu erwarten sind, hat die Stadt bereits umgesetzt. Im Rahmen der Untersuchung durch die TÜV Nord Umweltschutz GmbH und Co. KG sei die Vereinbarkeit der Geräuscheinwirkungen durch die intensivierte Nutzung mit den „sensiblen umliegenden“ Wohnbereichen geprüft worden. Die Emissionen und Immissionen durch das Kombibad seien anhand der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (Sportanlagenlärmschutzverordnung) berechnet und beurteilt worden. Da noch keine Detailplanung vorliege, beinhalte die Untersuchung eine Vielzahl von Annahmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass Änderungen im Laufe des Verfahrens voraussichtlich zu einer Modifizierung des Schallgutachtens führen können.

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Ergebnis, Stand jetzt, sei, dass im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind und die zulässigen Richtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden. Dies gelte für alle gewählten Beurteilungszeiträume. Erstes Fazit: „Erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft sind bei den getroffenen Annahmen durch die Anlage nicht zu erwarten.“ (P.K.)

Als erstes berät der Stadtentwicklungsausschuss am Dienstag, 1. Dezember, (Beginn: 17 Uhr, großer Sitzungssaal des Rathauses) über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

>>Info: Zweite Artenschutzprüfung erforderlich

Es ist zu erwarten , dass mit dem Bau des Kombibades artenschutzrechtliche Belange berührt werden. Die Stadt hat ein externes Büro mit der Artenschutzprüfung (Stufe I) beauftragt. Auch die Schutzwürdigkeit des Baumbestandes wurde beurteilt. Die Stadt muss für einige planungsrelevante Arten eine weitere Artenschutzprüfung der Stufe II vornehmen lassen. Gibt es einen entsprechenden Befund, müssen verschiedene Vorgaben erfüllt werden. Unter Berücksichtigung dieser Auflagen stünden dem Kombibad „keine artenschutzrechtlichen Konflikte“ entgegen, erklärt die Verwaltung.