Dinslaken. Darum hat ein positiver Test eines Lehrers beim Gustav-Heinemann-Gymnasium Dinslaken ganz andere Konsequenzen als beim Otto-Hahn-Gymnasium.
Auch am Gustav-Heinemann-Gymnasium (GHG) Hiesfeld gibt es einen Coronafall: Ein Lehrer wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Das bestätigt Schulleiter Daniel Tiszay auf Anfrage der NRZ. Allerdings sei die Schule, was diesen Fall betrifft, glimpflich davon gekommen, so der Schulleiter: Das Kreis-Gesundheitsamt hat infolge der Infektion des Lehrers keinen einzigen Schüler oder Pädagogen in Quarantäne geschickt. Viele Eltern wundern sich: Beim Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) wurde wenige Tage zuvor nach der Infektion anders entschieden.
Am GHG müssen weder Lehrer noch Schüler in Quarantäne
Am OHG wurden infolge der Infektion eines Referendars 21 Lehrer und 197 Schüler in Quarantäne geschickt. Am Gustav-Heinemann-Gymnasium ist aufgrund eines positiven Tests einer Schülerin zwar eine fünfte Klasse in Quarantäne, außerdem einige weitere einzelne Schüler wegen Verdachts- oder Infektionsfällen in ihrem privaten Umfeld. Aber nach dem positiven Testergebnis des Lehrers wurde nur dieser in Quarantäne geschickt. Sonst niemand. Der Grund: Bei der Entscheidung des Kreis-Gesundheitsamts über die Anordnung von Quarantäne und Tests spielt die Frage Einzel- oder Doppelstunde eine Rolle.
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Der GHG-Lehrer hat fast nur Einzelstunden gegeben
Der positiv getestete Kollege, so erläutert Schulleiter Daniel Tiszay, habe nur Einzelstunden gegeben. Doppelstunden habe er nur im Sportunterricht erteilt – und die Sporthalle des GHG verfüge über eine Abluftanlage, die laut Stadt ausreichend sei.
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Auch an der Ernst-Barlach-Gesamtschule, wo aktuell neun Lehrer und sechs Klassen oder Lerngruppen sowie die gesamte Stufe Q1 in Quarantäne sind, hat diese Unterscheidung eine Rolle gespielt. Bei einem Kontakt über den Zeitraum einer Doppelstunde wurde Quarantäne verhängt, bei Einzelstunden nicht, bestätigt Schulleiter Hans-Ulrich Wangerin und äußert Unverständnis: „Als hätte das Virus eine eingebaute Uhr.“
Davon hängt die Entscheidung der Infektionsschutzärzte ab
Die Entscheidung, für welche Schüler Quarantäne angeordnet wird, trifft allerdings nicht die Schule – diese übermittelt lediglich die Kontakte – sondern die Infektionsschutzärzte in Diensten des Kreis-Gesundheitsamts. Sie hängt „von der konkreten Raumsituation und der vorgenommenen Belüftung ab, sowie von der Frage, ob zum Beispiel der infizierte Lehrer durchgehend einen Mundnasenschutz getragen hat,“ erklärt Kreis-Sprecherin Eva Richard auf Nachfrage der NRZ. Und von der Dauer des Kontakts: „Oftmals ist ein Aufenthalt über eine Doppelstunde in einer bestimmten Konstellation anders zu bewerten als bei einer Einzelstunde,“ so die Sprecherin.
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„Die Infektionsschutzärzte entscheiden auf der Basis einer Einzelfallbewertung. Entsprechend kann es dabei auch in vergleichbaren Situationen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.“ In jedem komme es auf die „jeweiligen Konstellation“ an, „die zeitliche Dauer ist aber ein Merkmal, das bei der Betrachtung immer mit einfließt.“
Diese RKI-Vorgaben sind der Hintergrund
Vermehrungsfähige Viren haben laut Robert-Koch-Institut eine Halbwertszeit von etwa einer Stunde. Heißt: In einer Stunde verringert sich die Konzentration der Viren um die Hälfte: „In einer solchen Situation mit hoher Konzentration infektiöser Viruspartikel im Raum sind auch Personen gefährdet, die sich weit vom Quellfall entfernt aufhalten,“ so das RKI. Das Risiko steige mit der Konzentration infektiöser Aerosole im Raum, mangelnder Frischluftzufuhr, Enge des Raums, Zahl der infektiösen Personen und Länge des Aufenthalts.
Unterscheidung zwischen Kontakpersonen der Kategorien I und II
Das RKI unterscheidet auf dieser Grundlage zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) und Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko). Zur Kategorie I gehören etwa „Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten Covid-19-Fall (z.B. Schulklassen, Gruppenveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung“.
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Wer sich nur „kurzzeitig“ in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten hat, gilt als Kontaktperson der Kategorie II mit „geringerem Infektionsrisiko“. Allerdings ist ein „kurzzeitiger Aufenthalt“ laut Definition des RKI ein Aufenthalt unter 30 Minuten.
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