Kreis Wesel. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 44,8. Der Kreis verschärft die Maskenpflicht und bei Veranstaltungen sind nun weniger Teilnehmer erlaubt.

Was zu erwarten war, ist nun amtlich: Im Kreis Wesel liegt die 7-Tage-Inzidenz über 35. Aktuell liegt sie bei 44,8 (Stand 18. Oktober 2020, 0 Uhr). Die Folge ist, dass nun weitere Regelungen getroffen werden müssen, um einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionen zu verhindern. Darüber hat am Freitag ein Stab im Kreishaus diskutiert. Eine Maßnahme: Ab Samstag, 17. Oktober, gilt eine verschärfte Maskenpflicht.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, gelten die erlassenen Regeln zusätzlich zu der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in ihrer aktuellen Fassung (https://www.land.nrw/corona > Aktuelle Verordnungen) und gelten ab Mitternacht. Und zwar so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Wesel für die Dauer von sieben zusammenhängenden Tagen unter dem Wert von 35 liegt.

Schwerpunkte des Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei größeren Ansammlungen von Personen. Daher hat der Kreis Wesel mit dem Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung Düsseldorf die getroffenen weiteren Regelungen als Schutzmaßnahmen abgestimmt.

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Kreis Wesel: Diese Corona-Regeln gelten nun:

  • Im öffentlichen Raum, bei Konzerten und Aufführungen sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen sowie Zuschauer von Sportveranstaltungen müssen innerhalb geschlossener Räumlichkeiten stets, dass heißt auch am Sitz- oder Stehplatz, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt unabhängig davon, ob Personen zusammensitzen, ob die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind oder ob die Rückverfolgbarkeit anhand von Listen sichergestellt ist.
  • Auf Märkten (z. B. Wochenmarkt, Trödel-/Flohmarkt) gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur an den Marktständen, sondern auch in den Gängen zwischen den einzelnen Marktständen. Dies gilt entsprechend auch für Kongresse und Messen.
  • Auch in Freizeit- und Vergnügungsstätten, auf Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen muss nun eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Daneben sind bei Veranstaltungen weniger Zuschauer erlaubt als bisher: Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazität des Veranstaltungsortes). Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Fünftel der Regelauslastung (Kapazität des Veranstaltungsortes).
  • Für Veranstaltungen und Versammlungen wird die zulässige Anzahl an Teilnehmenden auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazität des Veranstaltungsortes). Dies gilt nicht für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.

„Kommunen können darüber hinaus aber noch weitere Schutzmaßnahmen ergreifen“, betont Kreissprecherin Anja Schulte auf NRZ-Anfrage. „Die Faustregel ist: strenger geht immer.“ Bei Kommunen mit historischer Altstadt mache es je nach Breite der Fußgängerzone beispielsweise Sinn, für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht einzuführen.

Neue Corona-Maßnahmen im Kreis Wesel: Die Grundlagen

Maßgeblich ist die amtliche Feststellung des Inzidenzwertes durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen, abrufbar unter diesem Link. Die komplette Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ist auf der Internetseite des Kreises zu finden, die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes unter diesem Link.