Dinslaken/Voerde/Hünxe. EBGS-Leiter Wangerin will Maskenpflicht im Unterricht in Dinslaken beibehalten. Die Lockerung der Landesregierung betitelt er als „fahrlässig“.

Die Ernst-Barlach-Gesamtschule (EBGS) in Dinslaken wird auch über den August hinaus an einer Maskenpflicht im Unterricht festhalten.

Entsprechendes erklärt EBGS-Leiter Hans-Ulrich Wangerin auf NRZ-Anfrage. „Ich werde diesen nun vom Land eingeschlagenen Weg nicht mitgehen“, sagt er. „Nach meinem Verständnis grenzt das an Fahrlässigkeit. Ich finde es unverantwortlich, für mich ist dieser Schritt undenkbar.“

EBGS: Wechsel der Landesregierung sei nicht nachvollziehbar

Wangerin kann sich die vom Land NRW am Donnerstag bekanntgemachten Lockerungen zur Maskenpflicht nicht erklären. „Diesen Wechsel von „Es geht um Leben und Tod“ hin zu „Wir können nun im Unterricht ohne Maske sitzen“ kann kein Mensch nachvollziehen“, sagt er. Schließlich habe sich die Situation nicht bedeutend geändert, Corona sei nach wie vor da.

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„Ich erwarte hier seitens des Landes eigentlich eine Erklärung; dafür, welche Bedingungen sich geändert haben, als dass es jetzt auch ohne Maske gehen soll.“ Es sei schließlich von einer Rückkehr zur „verantwortungsvollen Normalität“ die Rede gewesen. „Aber die darf doch nicht verzichten auf die notwendigen Standards, dass zum Beispiel eine Maske getragen werden muss, falls Abstände nicht eingehalten werden können“, findet Wangerin.

Eltern haben Verständnis für Vorhaben und wollen es mittragen

Unterstützung für seine Entscheidung hat er bereits bei einer Sitzung der Schulpflegschaft der Oberstufe am Donnerstagabend erhalten. Von den dort rund 50 anwesenden Eltern habe eine „deutliche Mehrheit“ signalisiert, die Maskenpflicht auch weiterhin zu unterstützen.

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Die EBGS sei in den vergangenen Wochen immer wieder dafür gelobt worden, transparent mit der Situation umzugehen und beispielsweise Infektionen innerhalb der Schüler- sowie Lehrerschaft offen zu kommunizieren. „Und diese Transparenz sorgt für Vertrauen. Das ist derzeit das Wichtigste. Das Schlimmste was uns passieren könnte ist, wenn wir an Glaubwürdigkeit verlieren“, sagt Wangerin.

Der EBGS-Leiter kann sich aber durchaus vorstellen, ab September auch Ausnahmen von der Maskenpflicht zuzulassen. Er plant, den Lehrern mehr Spielraum einzuräumen. Wenn beispielsweise ein Schüler über durch die Maske ausgelöste Probleme wie Atemnot oder Schwindel klage, könne es eine Option sein, dass dieser etwas abseits der anderen Platz nehme und dort die Bedeckung ablege.