Jetzt, nachdem das Glockenspiel eingeschmolzen ist, gibt es ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Lebenshilfe und Stadtmarketing. Leider zu spät.

Die Gestaltungssatzung hat nach ihrem Erlass im Jahr 2014 für einigen Unmut gesorgt. Händler fürchteten um ihre Umsätze, weil die Außenauslagen beschränkt wurden, Gastronomen waren verärgert, weil sie Windschutze abbauen und gesponserte Sonnenschirme ersetzen mussten.

Gestaltungssatzung: Recht vor Gnade

Weil eine Satzung nichts wert ist, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird und auch in der Corona-Krise Recht vor Gnade ergeht, freuen sich auch aktuell Gastronomen und Händler über entsprechende Hinweise der Stadtverwaltung: Ein Deko-Geschäft darf seit Jahren seine Werbetafel nicht anbringen, weil die Buchstaben darauf ineinander übergehen. Ein Restaurant darf die Blumenkübel im Außenbereich nicht nebeneinander stellen. Die Stadt hat „sofortige Entfernung“ angeordnet.

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Wie konnte bei einer so aufmerksamen Aufsicht die Fassade des Stammen-Hauses verschandelt und das Glockenspiel entsorgt werden? Denn die Satzung hat ja durchaus einen Sinn: „Gebäude in ihrer architektonischen Eigenart zu erhalten“ nämlich.

Die Außendienstmitarbeiter hätten unterschiedliche Aufgabengebiete – Verstöße gegen Corona-Kontrollen oder Parkregeln zu ahnden etwa – erklärt die Stadt dazu. Es seien nicht täglich „Experten für Fassaden“ im Stadtgebiet unterwegs. Nur für Werbetafeln offenbar. Und Außenmobiliar.

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Dabei brauchte es an der Stelle nicht wirklich Experten. Dass sich die Fassade zu ihrem Nachteil verändert hat, ist offensichtlich. Und die Sorge um das Glockenspiel hatte der Stadtmarketingverein schon vor dem Verkauf des Stammen-Hauses in der NRZ geäußert. Angesichts dessen ist auch die Blauäugigkeit, mit der die Lebenshilfe den Verkauf des geerbten Gebäudes abgewickelt hat, bemerkenswert.

Nicht mit zweierlei Maß messen

Der Hauseigentümer könnte im weiteren Verfahren dazu verpflichtet werden, die Fassade wieder herzustellen. Würde die Stadt in diesem Fall Gnade vor Recht ergehen lassen, würde sie mit zweierlei Maß messen.

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Das Glockenspiel wird das aber nicht zurückbringen. Sein Erhalt war zwar durch das Testament, nicht aber durch eine Satzung geschützt. Aber vielleicht hat der Stadtmarketingverein eine Idee – es soll bald ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Lebenshilfe und Stadtmarketing geben. Leider erst jetzt. Hätte man die mahnende Stimme des Vereins vorher erhört, wäre das Glockenspiel wohl nicht eingeschmolzen worden.