Dinslaken. Der neue Eigentümer des Glockenspiel-Hauses trifft sich Freitag mit dem Dinslakener Bürgermeister zum Gespräch. Ihm droht ein hohes Bußgeld.
Die Stadt hat nun einen Gesprächtermin mit dem neuen Eigentümer des Stammen-Hauses vereinbart. Am Freitag kommt der Restaurantbesitzer aus dem Ruhrgebiet nach Dinslaken und trifft sich zum Vier-Augen-Gespräch mit Bürgermeister Michael Heidinger. Dann kann vielleicht der Verbleib des Glockenspiels geklärt werden – zudem könnte dem neuen Eigentümer eine hohe Geldbuße drohen. Der Bürgermeister hat das Glockenspiel nun zur Chefsache erklärt.
Denn umgestaltete Fassade des Stammen-Hauses verstößt gegen die Gestaltungssatzung. Zu diesem Ergebnis ist die Stadt Dinslaken bei der Prüfung des Sachverhalts gekommen. Der neue Eigentümer des Stammen-Hauses an der Neustraße hat die ehemalige historische Fassade des Hauses neu dämmen lassen und umgestaltet. Dabei wurde auch das Glockenspiel demontiert. Der entsprechende Bericht der NRZ hat für große Aufregung gesorgt. Viele Dinslakener kritisieren die Optik der Fassade, die CDU vermutete einen Verstoß gegen die seit 2014 existierende Gestaltungssatzung.
Stadt Dinslaken: Putzfassade hätte bleiben müssen
Tatsächlich wurde dabei „ohne Antrag von der Gestaltungssatzung abgewichen“, bestätigt Stadtsprecher Marcel Sturm auf Nachfrage der NRZ. „Auf jeden Fall hätte eine Putzfassade verbleiben müssen“, so Sturm, die Außendämmung hätte also in der Form nicht realisiert werden können.
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Die Gestaltungssatzung sieht in Verstößen gegen Paragraf 6, der die Verwendung der Fassadenmaterialien und Farben regelt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Laut der aktuellen Landes-Bauordnung sind bei Verstößen gegen örtliche Bauvorschriften wie eben Gestaltungssatzungen sogar Geldbußen bis zu 100.000 Euro möglich, so Marcel Sturm. Wie die Stadt auf den Verstoß reagiert, „muss nun in einem nächsten Schritt festgelegt werden“.
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