Dinslaken. Der Eigentümer des Stammen-Hauses hat mit der Entfernung des Glockenspiels laut CDU die Gestaltungssatzung missachtet. Sie fordert Konsequenzen.
Der neue Eigentümer des Stammen-Hauses hat nach Auffassung der CDU die Gestaltungssatzung der Stadt Dinslaken missachtet. Sie fordert, das Glockenspiel an der Neustraße wieder anzubringen - und den Eigentümer mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu belangen.
Die laut CDU „berechtigte Kritik der Dinslakenerinnen und Dinslakener“ an der Abschaffung des Glockenspieles am „Stammen-Haus“ in der Neustraße habe die zuständigen CDU-Fachpolitiker aus dem Baubereich sowie aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung auf den Plan gerufen. Stefan Buchmann, Vorsitzender des Planungsausschusses und Hans-Georg Hellebrand, Vorsitzender des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, haben sich die Vorgänge genauer angesehen.
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„Gestaltungssatzung wurde grob missachtet“
Nach der Einschätzung von Stefan Buchmann, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender, sei „eine solch umfangreiche Sanierung“ aus rechtlicher Sicht nur dann erlaubt, wenn das geltende Ortsrecht berücksichtigt werde. Es ist „offensichtlich, dass die seit einigen Jahren gültige Gestaltungssatzung der Stadt Dinslaken für die Innenstadt hier grob missachtet wurde“.
Die Gestaltungssatzung wurde 2014 verabschiedet und regelt die Gestaltung von Neubauten, Umbauten, Werbeanlagen, Warenpräsentation, Außengastronomie und privaten Flächen in der Innenstadt. Sie hat damals für größere Diskussionen in der Händlerschaft und Gastronomie gesorgt.
„Abweichungen von den Regelungen der Gestaltungssatzung können zugelassen werden und sind im Einzelfall zu prüfen,“ so Buchmann. Voraussetzung dafür sei, dass die Abweichung „städtebaulich oder architektonisch begründet“ sei und mit den Zielen der Satzung übereinstimmt.
Laut Gestaltungssatzung müssen bei bei Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen die charakteristischen Fassadenelemente bleiben oder bei Entfernung durch gleichwertige Gestaltungselemente ersetzt werden. „Das Glockenspiel ist ein charakteristisches Fassadenelement des Stammen-Hauses und muss aus unserer Sicht wieder angebracht beziehungsweise angemessen ersetzt werden,“ so Buchmann.
Broschüre zur Gestaltungssatzung wirbt mit Stammen-Haus
Hans-Georg Hellebrand betont: „Das Beispiel Stammen-Haus zeigt, dass die notwendigen Regelungen der Gestaltungssatzung noch deutlicher in das Bewusstsein der Hauseigentümer vertieft werden muss.“ Ein Schutz der „letzten verbleibenden und identitätsstiftenden Bauten aus der Dinslakener Geschichte ist ohne die Mitarbeit der Eigentümer nicht möglich“. Eigentum verpflichte, insbesondere wenn es sich dabei um stadtbildprägende Bauten handele. Ironischerweise seit das Stammen-Haus in der Broschüre zur Gestaltungssatzung „auch noch als Beispiel für eine gelungene Fassade aufgeführt. So ein Vorgang darf sich in unserer Stadt nicht noch einmal wiederholen.“
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CDU: Eigentümer soll Glockenspiel wieder anbringen
Die CDU-Fraktion fordert den Eigentümer auf, das Glockenspiel wieder anzubringen. Außerdem soll due Stadt Dinslaken die Missachtung der Gestaltungssatzung durch den Eigentümer ahnden. Die Gestaltungssattung sehe bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vor. Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen die in der Gestaltungssatzung vorgesehenen Sanktionen „konsequent angewandt“ werden. Außerdem erwarte die CDU von der Stadt „in Zukunft ein wachsames Auge“. Die Verwaltung solle Regelmechanismen schaffen, die ermöglichen, „geplante, nicht satzungskonforme Veränderungen, frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Das vielleicht aus Unkenntnis resultierende Verhalten des Bauherrn, ist für all diejenigen ein Schlag ins Gesicht, die die Gestaltungssatzung einhalten und entsprechend in den letzten Jahren investiert haben“, so die CDU. (aha)