Voerde. Im „Reyna Palace“ fand die erste Hochzeitsfeier statt. Anwohner klagen über Bassgeräusche und Lärm durch abfahrende Pkw. Zwei Partys stehen an.

Vor knapp einer Woche gab es nach Angaben des Betreibers der Veranstaltungshalle „Reyna Palace“ an der B8 die „inoffizielle Eröffnungsfeier“ mit dem ersten Brautpaar – am 28. und 29. Februar nun soll das angekündigte „Revival im ehemaligen Paradise Planet“, der früheren Diskothek an der Bundesstraße, stattfinden. Dies bestätigte Senol Düme, der im Auftrag des Investors Tercan Küccük für die Immobilie an der B 8 verantwortlich zeichnet, am Donnerstag auf Anfrage der NRZ.

Das „Reyna Palace“ soll als Festsaal unter anderem für Hochzeiten, Hochzeitsmessen, 80-er und 90-er-Partys, Karnevalsfeiern, Abifeten oder Tanzabende genutzt werden können. Dafür wird die Festhalle von Betreiberseite vermietet – so auch heute und morgen.

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Die Stadt hat für das „Reyna Palace“ eine maximale Gästezahl von 600 genehmigt. Die Angaben des ersten Brautpaars, das dort am vergangenen Samstag seine Hochzeit gefeiert hatte, liegen deutlich darüber: Mehr als 800 Gäste seien es gewesen, ließen die Frischvermählten auf der Facebook-Seite des „Reyna Palace“ wissen. Von Betreiberseite wird die Zahl wiederum korrigiert: Bei der Hochzeitsfeier seien knapp 550 Personen in der Halle gewesen, sagte Senol Düme der NRZ.

Baugenehmigung der Stadt ist ein Fall fürs Gericht

Dabei verwies er auf die Zahl der bestellten Essen, von denen 60 übrig geblieben seien. Dass das erste Brautpaar mit weit mehr Gästen gefeiert haben will, erklärt Düme mit dem Wunsch von Hochzeitlern, die Zahl nach oben zu pushen. Aus Sicht der Stadt ist die Sache „geklärt“. Der Betreiber habe die Einhaltung der maximalen Gästezahl „durch Beweise manifestieren“ können, erklärt die Erste und Technische Beigeordnete der Stadt, Nicole Johann.

Die Baugenehmigung für das „Reyna Palace“ durch die Stadt, die dafür eine tägliche Nutzung – werktags von 15 bis 2 Uhr sowie sonn- und feiertags von 15 bis 4 Uhr – ermöglicht hat, ist ein Fall fürs Gericht. Drei Eigentümer zweier Grundstücke gehen dagegen juristisch vor, da sie ihre nachbarschützenden Rechte nicht gewahrt sehen. Der Ortstermin zur Gerichtsverhandlung ist nach Auskunft der Stadt für Ende März anberaumt. Angesichts der vorgesehenen Großveranstaltungen befürchten die Kläger und andere Anwohner, durch die Musik in der Halle, den an- und abfahrenden Pkw-Verkehr und sich außerhalb des Saals aufhaltende Besucher nachts um ihre Nachtruhe gebracht zu werden.

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Bereits vor der ersten Hochzeitsfeier vor einer Woche hatte es aus den Reihen der Nachbarschaft wiederholt Klagen über in ihren Häusern deutlich zu hörende und spürbar wahrnehmbare Bassgeräusche aus dem „Reyna Palace“ gegeben. Auch während der ersten Hochzeitsveranstaltung gab es Beschwerden über die Beschallung. Die Polizei wurde gerufen – nach Schilderung der Anwohnerseite zweimal an jenem Abend.

Beim ersten Mal soll nach Abfahrt der Polizei etwa 30 Minuten Ruhe gewesen sein. Kurz nachdem erneut Beamte an Ort und Stelle gewesen waren – zu diesem Zeitpunkt habe gerade eine kleine Musikpause eingesetzt – und den Veranstalter weiterhin um Rücksichtnahme gebeten hätten, soll die „Beschallung durch Bassgeräusche“ bis Mitternacht weitergegangen sein. Die zulässigen Grenzwerte seien überschritten worden. Ab 24 Uhr sei die Mehrheit der Pkw abgefahren, das Szenario soll eine Dreiviertelstunde gedauert haben und deutlich in den Häusern zu hören gewesen sein.

Stadt: Beschwerde basiert auf „subjektiver“ Wahrnehmung, nicht auf Messergebnissen

Der Stadt liegt die Beschwerde in schriftlicher Form vor. Diese basiere auf einer „subjektiven“ Wahrnehmung und nicht auf Messergebnissen, erläutert die Beigeordnete Johann. An dem besagten Abend hätten die Polizeibeamten keine Ruhestörungen festgestellt. „Es kam auch zu keinerlei Verkehrsbehinderungen, da extra Parkplatzeinweiser seitens des Veranstalters eingesetzt wurden.“ Im Falle eines Verstoßes gegen die Auflagen werde ein Anhörungsverfahren mit Zwangsgeldandrohung eingeleitet, antwortet die Beigeordnete auf die Frage, wie die Stadt die Einhaltung der maximal genehmigten Personenzahl gewährleisten will.