Dinslaken. Die Verwaltung hat zum Holzheizkraftwerk eine Stellungnahme an die Bezirksregierung geschickt. Das Vorhaben sei „städtebaulich vertretbar“.
Bei der Erörterung im Ledigenheim haben Gegner des geplanten Holzheizkraftwerkes auf den Bebauungsplan B 251 hingewiesen. Aufgrund dieses Planes, so wurde argumentiert, dürfte das von einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Dinslaken geplante Vorhaben nicht genehmigt werden. Denn was auf dem Grundstück an der Thyssenstraße gebaut werden soll, widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplans.
Doch steht darin auch, dass Ausnahmen in bestimmten Fällen zulässig sind. Und eine solche Befreiung ist beantragt worden. In einem mehrseitigen Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf, sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde, erläutert die Verwaltung, warum sie für eine Befreiung ist. Und sie erklärt in dem fünfseitigen Schreiben auch, ihr gemeindliches Einvernehmen.
Stadt: Lärm- und Schadstoffemissionen sind gering
Es ist beabsichtig, ein Holzheizkraftwerk zu errichten, das als Anlagentypus in der maßgebenden Abstandsliste von 1990 der Abstandsklasse III zuzuordnen ist, heißt es in dem städtischen Schreiben. Außerdem werde die nördliche Baugrenze des Industriegebietes um knapp zwölf Meter überschritten. Beides stehe den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 215B entgegen. Danach erläutert die Verwaltung, warum sie für eine Befreiung von diesen Vorgaben ist.
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In den vorliegenden Antragsunterlagen werde die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter anderem damit begründet, dass die zu erwartenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen auf die umliegenden Wohngebiete als so gering bzw. als irrelevant einzustufen seien, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die nachbarlichen Interessen gewahrt bleiben. Dies werde durch die vorgelegten Gutachten nachgewiesen.
Kritik gab es von Betroffenen und Einwendern auch an der Dimension der Gebäude. Das Maschinenhaus soll 32 Meter, der Bunker für das Material 38 Meter, der Schornstein soll 42 Meter in den Himmel ragen. Laut gültigem Bebauungsplan ist auf dem Grundstück an der Thyssenstraße eine Bebauung mit drei Vollgeschossen erlaubt. Allerdings, so erläuterte ein Vertreter der Stadt Dinslaken beim Erörterungstermin im Dezember, werde mit dem Bebauungsplan nicht festlegt, wie hoch ein Gebäude maximal sein dürfe. Es sei auch nicht definiert, wie hoch ein Vollgeschoss sei.
Für die Stadt ist die Überschreitung vertretbar
In dem Schreiben an die Bezirksregierung heißt es, dass die Überschreitung der Baugrenze um zwölf Meter aus Sicht der Verwaltung „als städtebaulich vertretbar beurteilt werden“ könne. Begründet wird es damit, dass der eigentliche Zweck des Baugrenzenabstandes sei, den vorhandenen Baumbestand „vor beeinträchtigenden oder schädigenden Abgrabungen“ zu schützen. In diesem Falle sei der Schutz des vorhandenen und planungsrechtlich festgesetzten Waldes gegeben. „Somit steht der Baugrenzenüberschreitung aus städtebaulicher Sicht nichts entgegen.“
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Aus Sicht der Verwaltung hätten die Gutachten, die zu den offengelegten Unterlagen des Holzenergiezentrums gehörten, plausibel dargestellt, dass das grundsätzliche Ziel des Bebauungsplans 215B, nämlich die Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen unter Wahrung der rechtlichen Schutzansprüche der Dinslakener Bevölkerung vor Lärm und anderer schädlicher Immission, bei sachgemäßer Umsetzung des Vorhabens erfüllt werde.
Somit kommt die Verwaltung zum Schluss, dass auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen und Gutachten aus städtebaulicher Sicht das Einvernehmen der Stadt Dinslaken erteilt werden könne. Denn: „Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und sind ebenfalls unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit dem öffentlichen Belangen vereinbar.“
Drei Bäume werden gefällt
In der vergangenen Woche waren Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes auf dem Grundstück. Vor einigen Tagen ist ein Baum gefällt worden. Wie es in dem Schreiben der Stadt Dinslaken heißt, müssen für das geplante Bauvorhaben eine Linde und zwei Eichen gefällt werden. Als Ausgleich sind für diese auf dem Baugrundstück drei heimische, standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 16 bis 18 cm zu pflanzen.
Alle anderen Bäume entlang der Grundstücksgrenze an der der Thyssenstraße sind zu erhalten und während der Bauausführung zu schützen.