Dinslaken. Einwender sehen keine Grundlage, das geplante Holzheizkraftwerk zu genehmigen. Bis kurz vor 19 Uhr wurden die Bedenken und Anregungen besprochen.

Von den 100 im Saal des Ledigenheims aufgestellten Stühlen sind nur noch wenige frei, als Sabine Thaler von der Bezirksregierung um 10 Uhr den Erörterungstermin zum Holzheizkraftwerk eröffnet. Die Dinslakener Holz-Energiezentrum GmbH, die zum größten Teil den Stadtwerken gehört, möchte an der Thyssenstraße Altholz verbrennen und so Fernwärme sowie Strom erzeugen.

Nachdem die Antragsunterlagen vier Wochen öffentlich auslagen, gibt es nun den Erörterungstermin. Und bei der Behandlung der Einwendungen kommen einige Details zur Tage, die bislang so nicht bekannt waren. Zum Beispiel, dass die Stadt Dinslaken noch keine Stellungnahme zum Projekt abgegeben, dass sie Bedenken zum gewählten Standort geäußert habe.

Bebauungsplan wurde nicht aktualisiert

In dem Verfahren werden umweltverträgliche Aspekte geprüft, ob auf dem gewählten Gelände an der Thyssenstraße ein solches Kraftwerk überhaupt erlaubt ist. Das Grundstück liegt in einen Bereich, der als Industriegebiet ausgewiesen ist. Doch es gibt auch noch einen gültigen Bebauungsplan aus dem Jahre 1997. Dieser Bebauungsplan gehörte nicht zu den ausgelegten Unterlagen, wird kritisiert. Und der schließe dort eine solche Anlage aus, heißt es von Seiten der Einwender. Eigentlich. Denn es gibt, wie im Laufe der Diskussion zwischen Vertretern der Bezirksregierung, der Vertreter der Antragstellerin und Einwendern zu hören ist, die Möglichkeit von Ausnahmen, von einer Befreiung.

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Aus Sicht von Anwohnern, der „Bürgerinitiative Gegen Giftmüll“ (BIGG) und des BUND sprechen mehrere Gründen gegen die Erteilung einer Genehmigung: Zum einen fügen sie den Standort und den entsprechenden Bebauungsplan an. Sie sehen in den Antragsunterlagen nicht ausreichend belegt, dass ein öffentliches Interesse an dem Bau eines Holzheizkraftwerks besteht, vielmehr gehe es um wirtschaftliche Interessen der Stadtwerke.

Sie sehen keinen Bedarf für die Gewinnung von Fernwärme durch das Verbrennen von Altholz. Es gebe andere Möglichkeiten, um den Bedarf zu decken. Dann wird noch der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung angeführt. Petra Schmidt-Niersmann, die den BUND vertritt, beantragt das Versagen der Teilgenehmigung.

Gebäude sind über 30 Meter hoch

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Auch die Höhe der vorgesehenen Gebäude wird kritisiert. Einige sind über 30 Meter hoch, der Kamin soll 42 Meter hoch sein. Laut Bebauungsplan sei eine dreigeschossige Bebauung möglich. Dieses Argument greift aber nicht, weil in keinem Gesetz festgelegt ist, wie hoch ein Geschoss sein darf. Sind es vier Meter, sind es sieben oder noch mehr. Diese Regelung fehlt. Deshalb lautet eine Äußerung eines Einwenders: Mit dem Vorhaben bewege man sich haarscharf an der Kante dessen, was gesetzlich erlaubt sei. Nachgefragt wird, ob es stimme, dass sie Stadtwerke den Bau des Kraftwerks schon einmal ausgeschrieben und die Ausschreibung nach einiger Zeit zurückgezogen hätte. Das habe keine Relevanz für das Verfahren, deshalb wurde von Seiten der Antragsteller gar nichts dazu gesagt.

Erörterungstermin endet um kurz vor 19 Uhr

Kritik in Richtung Bezirksregierung und Stadt Dinslaken wird geäußert. So wurde im städtischen Amtsblatt ein Hinweis auf die Offenlage der Antragsunterlagen vermisst. Wie Vertreter der Bezirksregierung sagen, hätte man sich an den Vorgaben gehalten. Eine Pressemitteilung sei nicht zwingend notwendig. Sie verweisen auf die Bekanntmachung, die auch in der NRZ am 1. August veröffentlicht worden ist.

Es ist ein langer Tag, gegen 18.50 Uhr sind alle Punkte abgehakt. Der Erörterungstermin ist beendet.

Das sind die nächsten Schritte

Mehrmals betonen die Vertreter der Bezirksregierung, dass eine Entscheidung für oder gegen den Bau des beantragten Holzkraftwerkes noch nicht gefallen sei. Der Erörterungstermin diene als eine Grundlage für die Entscheidung, die erst noch getroffen wird.

Nach dem Erörterungstermin würden die Beiträge der Erörterung überprüft, abgewogen und über gestellte Anträge entschieden.