Voerde. Der Beschluss des EBA zum ersten Voerder Betuwe-Ausbau-Abschnitt liegt ab Dienstag im Rathaus aus. Bis Anfang April kann dagegen geklagt werden.
Ende November hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zum ersten von zwei auf Voerder Gebiet liegenden Abschnitten zum Ausbau der Betuwe-Linie Emmerich-Oberhausen den Planfeststellungsbeschluss gefasst – ab Dienstag, 25. Februar, liegt das mehr als 540 Seiten umfassende Dokument mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen bis inklusive Montag, 9. März, im Bürgerbüro der Stadt Voerde zur Einsicht aus. Neben der Kommune und weiteren Trägern öffentlicher Belange, die in Stellungnahmen Forderungen und Bedenken im Hinblick auf die Realisierung des Großprojektes formuliert haben, hat es auch eine Vielzahl privater Einwendungen gegeben. Fast 800 waren seinerzeit allein bei der Stadt abgegeben worden. Während der Offenlage der Pläne im Herbst 2012 waren etwas mehr als 1000 Bürger in das Rathaus gekommen, um sich die Unterlagen anzusehen.
Zweifel an Einhaltung der Grenzwerte wurden formuliert
Ein zentrales Thema bei den von privater Seite im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vorgebrachten Einwendungen ist der Lärmschutz: Zweifel an der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurden etwa geäußert wie unter anderem auch Forderungen nach bestmöglichen Maßnahmen zum Schall- oder Erschütterungsschutz. Zudem wurden Befürchtungen ins Feld geführt, dass durch das Vorhaben Grundstücke an Wert verlieren, auch wendeten sich betroffene Anlieger gegen den Erwerb ihrer Fläche, die für den dreigleisigen Ausbau der Zugstrecke in Anspruch genommen werden. Das EBA geht auf die privaten Einwendungen anonymisiert ein, stellt auch hier die Argumente und Forderungen denen der Deutschen Bahn gegenüber und begründet am Ende seine Entscheidungen, die zum allergrößten Teil zugunsten des Verkehrsunternehmens ausfallen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung des EBA allen Betroffenen und Einwendern, denen diese nicht individuell zugegangen ist, als zugestellt, wie es in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Voerde heißt. Dort finden sich ausführliche Hinweise dazu, welche Punkte bei Einreichung einer Klage zu beachten sind. Das Amtsblatt kann auf der Webseite der Stadt (www.voerde.de) eingesehen werden und ist im Foyer des Rathauses sowie im Bürgerbüro ausgelegt.
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Auch die Kommune steht vor der Frage, ob sie gegen den Planfeststellungsbeschluss den Rechtsweg gehen will: Das EBA ist in einer für die Stadt zentralen Frage der Bahn gefolgt: Das Unternehmen muss für den im Zuge des Betuwe-Ausbaus wegfallenden Bahnübergang an der Schwanenstraße keinen Ersatz (Unterführung) schaffen. Dies hatte die Kommune unter anderem mit Hinweis auf ihrer Ansicht nach negative Folgen für die städtebauliche Entwicklung oder Erschwernisse für Einsätze der Feuerwehr, wenn die Unterführung an der Steinstraße in Folge eines Unfalls oder einer Überschwemmung nicht passierbar ist, gefordert. Der Stadtrat soll sich am 12. März in einer Sondersitzung mit der Thematik befassen und dazu eine Entscheidung treffen. Eine Einschätzung der Verwaltung dazu befindet sich noch in der Erarbeitung, wie Bürgermeister Dirk Haarmann auf Nachfrage der NRZ erklärte.
Stadt hinterfragt Konsensforderung des Landes bei Beseitigung der Bahnübergänge
Im Raum steht die Aussage des Landes, die kommunalen Finanzierungsanteile (ein Drittel des Gesamtbeitrags) für die Beseitigung der Bahnübergänge durch einen Ersatzbau nur dann zu übernehmen, wenn für alle Bahnquerungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet ein Konsens zwischen Kommune und Bahn besteht. Würde Voerde bei der Schwanenstraße den Rechtsweg beschreiten, müsste es demnach seinen Kostenanteil für die Beseitigung aller Bahnübergänge selbst tragen. Will die Stadt dies nicht, wäre eine Klage ergo ausgeschlossen.
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Die Verwaltung fragt sich nun, ob die Aussage des Landes aufgrund des vom Bundestag beschlossenen „Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ nicht überflüssig werde, wie Bürgermeister Haarmann erklärt. Denn: Bei einigen Vorhaben wie etwa der Beseitigung von Bahnübergängen durch eine Unter- oder Überführung übernehme der Bund nun komplett die Kosten, wie die CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag auf ihrer Webseite erläutert. Zu klären sei nun, ob dies auch für laufende oder abgeschlossene Planfeststellungsverfahren gelte, sagt Haarmann. Die Stadt hat dazu das Verkehrsministerium angeschrieben.
>>Info: Zeiten des Bürgerbüros
Eingesehen werden kann der Planfeststellungsbeschluss des EBA ab Dienstag, 25. Februar, bis einschließlich Montag, 9. März, im Bürgerbüro der Stadt Voerde während der Dienstzeiten: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Zudem ist das Dokument auf der Webseite des EBA einsehbar: www.eisenbahn-bundesamt.de (Infrastruktur/Planfeststellung/Planrechtsentscheidungen.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.4 ist etwa 4,7 Kilometer lang und beginnt im Süden an der Stadtgrenze zu Dinslaken und endet kurz hinter dem heutigen Bahnübergang „Grenzstraße“. Dieser wird nach dem Wegfall im Zuge des Betuwe-Ausbaus durch eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer ersetzt.