Dinslaken. Verwaltung legt die Pläne für die Bereiche 3 und 4 vor. Die Veränderungen führen zu Ausgaben in Höhe von 97.500 Euro sowie geringere Einnahmen.

Bei der Umsetzung des Parkraumkonzeptes sollen die nächsten Vorhaben durchgeführt werden. Bereits eingeführt ist das Bewohnerparken in der Innenstadt von Dinslaken. Der Beschluss zur Umsetzung der Bewohnerparkzone 2 sowie die Festlegung der Zugangsvoraussetzungen erfolgten im Juli 2019 durch den Rat. Eine Diskussion der verbleibenden Bewohnerparkzonen 3 und 4 fand im Arbeitskreis Mobilität im vergangenen Oktober statt. Die Ergebnisse werden der Politik nun zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Grenzen der Zone 3 sind die Neustraße, Hans-Böckler-Straße und Schloß-/Bachstraße: Auf dem Rutenwallweg und Am Rutenwall sowie auf dem Parkdeck an der Wiesenstraße muss der Autofahrer einen Parkschein ziehen. Auf der Wiesenstraße (zwischen Schloßstraße und Hans-Böckler-Straße) ist ein Parken mit Parkausweis vorgesehen, Bewohner mit entsprechendem Nachweis dürfen parken. Auf der Douvermannstraße kann mit einer Parkscheibe zwei Stunden lang geparkt werden, Bewohner mit Ausweis können hier frei parken. Freies Parken ist auf der Schloßstraße, der Bachstraße und den Straßen Weidegrund sowie Birkenhof möglich.

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Zur Zone 4 gehören ein Teil der Friedrich-Ebert-Straße, das Areal rund um das Rathaus, ein Teil der Voerder Straße, die Altstadt, ein Teil der Wiesenstraße und der Duisburger Straße. Einen Parkschein müssen Autofahrer auf der Kolpingstraße, auf der Straße Altmarkt, auf dem Kirchplatz sowie auf der Althoffstraße ziehen. Auf der Marktstraße und Gartenstraße sowie auf einem Teil der Voerder Straße sowie der Parkstraße muss ein Parkschein gezogen werden, wenn nicht ein entsprechender Bewohnerparkausweis vorhanden ist.

Mit der Parkscheibe (zwei Stunden) oder mit entsprechendem Ausweis kann auf der Duisburger Straße (ausgenommen ist die Fußgängerzone) und auf einem Teil der Wiesenstraße sowie auf einem Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße geparkt werden. Damit bleibt es in diesen beiden Zonen bei dem vorgelegten Konzept, Änderungen sind nicht vorgenommen worden.

Einnahmen fallen geringer aus

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Durch die Änderung der bewirtschafteten Bereiche ergeben sich laut Verwaltung in den Zonen 3 und 4 veränderte Einnahmen durch die Parkgebühren, ebenso durch die Privilegierung für Bewohner mit Bewohnerparkausweis. Hieraus resultiert im Vergleich zur heutigen Situation eine Verringerung der Einnahmen in den Zonen 3 und 4 um zirka 65.000 Euro jährlich. Zudem ergeben sich einmalige Kosten für das Aufstellen von Verkehrszeichen in Höhe von rund 10.000 Euro sowie zusätzliche Kosten für die Installation von neuen Parkscheinautomaten in Höhe von zirka 87.500 Euro.

Wie die Verwaltung weiter mitteilt, ergeben sich durch die Umsetzung einmalige Kosten in Höhe von rund 97.500 Euro sowie eine jährliche Belastung des städtischen Etats in Höhe von 87.170 Euro.

Thema im Ausschuss

Mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes beschäftigt sich die Politik zunächst im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Die Sitzung beginnt am Dienstag, 11. Februar, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Straße 65. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht zum Handyparken. Wie berichtet, wird das Angebot, die Parkgebühren via Handy zu bezahlen, kaum genutzt.