Dinslaken. . Grünes Licht für einen Teil des Parkkonzepts: Das Bewohnerparken kommt – zuerst in einer Parkzone. Und die gebührenpflichtige Zeit ändert sich.

Seit 2015 diskutiert die Politik in Dinslaken schon über ein neues Parkraumkonzept. Nun legte die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf vor. Dieser warf allerdings noch einige Fragen auf. Der Verkehrs- und der Planungsausschuss, die am Donnerstag gemeinsam tagten, gaben zunächst nur grünes Licht für das Bewohnerparken in einer Zone.

Wer soll Bewohnerparkausweise bekommen?

Für Diskussionen sorgte vor allem die Vergabe der Bewohnerparkscheine. Die Verwaltung sieht in der Vorlage vor, dass die Anzahl der Bewohnerscheine beschränkt ist. In jeder der vier Zonen soll es Bewohnerparkausweise für etwa zehn Prozent der dort lebenden Menschen, die älter sind als 18 Jahre, geben. Sollte es höheren Bedarf geben, müsse man gegebenenfalls „nachjustieren“. Außerdem müssen die Bewohner nachweisen, dass sie keinen anderen Parkplatz auf privatem Grund haben. Wer also, wie Stephan Dinn von der Stadtverwaltung formulierte, seine „Garage voll Müll“ hat, bekommt keinen Parkausweis.

Wie die Vergabe dann vonstatten gehen solle, fragte sich Ulrich Kemmerling (UBV): „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“? Auch Ronny Schneider (SPD) fürchtete bei einer solchen Vergabepraxis „böses Blut“ am Tag der Ausweisvergabe. Ein Ausweis pro Haushalt - das war sein Vorschlag. Gerd Baßfeld (Linke) hingegen wollte Familien bevorzugt wissen.

Gibt es in der Altstadt genügend Bewohnerparkplätze?

Die CDU hatte Bedenken, ob die Stellflächen, auf denen Anwohner

bevorzugt würden, in der Altstadt ausreichen. Die „kleine Gartenstraße“ sei „viel zu wenig“, fürchtete Stefan Buchmann (CDU), der das Konzept für „unausgegoren“ hielt. Birgit Emmerich pflichtete bei: In der Altstadt herrsche schließlich erhöhter Parkdruck durch Veranstaltungen wie Wochen- oder Feierabendmarkt.

Am Ende einigte sich der Ausschuss auf einen Kompromiss: Das Bewohnerparken in Zone 1 wurde durchgewunken, ebenso die Verschiebung der zahlungspflichtigen Zeit von 7 auf 8 Uhr morgens. Alle weiteren Punkte will die Politik im Arbeitskreis Mobilität noch vor der Ratssitzung am 26. März klären, in der das Konzept beschlossen werden soll.

Diese Parkzonen sind vorgesehen

In der Innenstadt sollen vier Bewohnerparkzonen eingerichtet werden. Zone 1 liegt zwischen Hans-Böckler-, Otto-Brenner- und Karlstraße. Dort dürfen Anwohner in der Friedrich-, Julius- und Heinrichstraße sowie am Thyssenplatz frei parken - alle anderen benötigen einen Parkschein.

Zone 2 liegt zwischen Friedrich-Ebert-, Hans-Böckler-, Neustraße und Bahnlinie. Hier sind die Lessing, Mörike, Roon- und Wallstraße für Anwohner frei (ansonsten Parkschein). Die Hofstraße ist allein für Anwohner reserviert.

Zone 3 liegt zwischen Neustraße, Friedrich-Ebert- bzw Schloßstraße, Bachstraße und Hans-Böckler-Straße. Anwohner können hier auf der Wiesenstraße frei parken - alle anderen Fahrer müssen einen Schein ziehen.

Zone 4 umfasst die gesamte Altstadt. Sie liegt zwischen dem Stadtpark, Friedrich-Ebert-bzw Schloßstraße , dem Rotbach und reicht bis zum Duisburger-/Ecke Wiesenstraße und Bachstraße. Hier dürfen Anwohner auf der Garten- und Markstraße sowie Voerder- und Parkstraße frei parken (ansonsten gilt hier Parkscheinpflicht).