Dinslaken. Erst 19 Bewohner haben einen Ausweis für die Parkzone 1 in Dinslaken beantragt. Beschäftigte der Innenstadt sorgen sich im Stellplätze ab Januar.

Die Nachfrage nach den Parkausweisen für Anwohner ist übersichtlich. Die Stadt führt ab Januar in der Parkzone 1 – das ist rund um den Thyssenplatz – das Bewohnerparken ein. Das bedeutet, dass das Parken an den Straßen dort ebenso viel kostet wie in der Innenstadt. Anwohner können seit 9. Dezember Parkausweise beantragen. Bis jetzt wurden allerdings erst 19 Parkausweise ausgegeben.

Das sind die Ziele des Parkraumkonzepts

Ziele des im Grundsatz Anfang des Jahres verabschiedeten Parkraumkonzeptes ist, den Parksuchverkehr in der Innenstadt zu reduzieren, die Parkgebühren zu vereinheitlichen, Langzeitparkplätze für Beschäftigte der Innenstadt zu schaffen und gleichzeitig die Anwohner, die keine Parkplätze am Haus haben und deswegen entweder außerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten parken oder eben zahlen müssen, zu entlasten.

Das bedeutet die Einrichtung der ersten Parkzone

Die Parkzone 1 ist die erste von zunächst vier Parkzonen, die schrittweise eingerichtet werden sollen. Die Parkscheinautomaten wurden dort bereits aufgebaut, ab 1. Januar sind sie in Betrieb. Dann kostet an der Friedrichstraße, Heinrichstraße, Juliusstraße und am Thyssenplatz das Parken ebenso viel wie in der Innenstadt: 70 Cent für eine halbe Stunde. Anwohner können für 30 Euro im Jahr einen Parkausweis beantragen. Sie können dann auf diesen 130 Parkplätzen frei parken. In dem Bereich leben laut Stadtsprecher Marcel Sturm 430 Bürger, die älter als 18 Jahre und danach theoretisch antragsberechtigt sind. Erst 19 haben den Bewohnerparkausweis beantragt.

Die Parkzonen und Bewirtschaftsformen
Die Parkzonen und Bewirtschaftsformen © Stadt Dinslaken | Stephan Dinn

Händler wenden sich an Stadtspitze

Die Angestellten, die in den Geschäften in der Innenstadt arbeiten, machen sich nun Sorgen, dass sie ab Januar noch mehr Schwierigkeiten haben, Parkplätze zu finden. Denn viele stellen ihren Wagen im Bereich der Parkzone 1 – bislang kostenlos – ab. Michaela Gocke etwa. Sie arbeitet beim Geschäft „Frauenreich“ und kommt jeden Tag aus Oberhausen. „Ich weiß nicht, wo ich ab Januar parken soll“, sagt sie. Auch Jürgen Lange-Flemming, Vorsitzender der Werbegemeinschaft, sieht ein Problem auf die Angestellten der Händler in der Innenstadt zukommen, die die nicht die Möglichkeit haben, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, und wandte sich daher an die Politik. Er regt an, Mitarbeiterparkplätze im Stadtgebiet auszuweisen, „die ähnlich wie die Anwohnerparkausweise bepreist“ würden. Zumindest aber müsste die Höchstparkdauer an den Automaten für Beschäftigte länger als vier Stunden sein, so Lange-Flemming. Auch einen Zuschuss der Arbeitgeber für ihre Angestellten bringt Lange-Flemming ins Gespräch.

Das Konzept sieht Langzeitparkplätze vor

Tatsächlich hat die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen Brilon Bondzio und Weiser, die die Parksituation in Dinslaken untersucht und die Säulen des Parkraumkonzepts empfohlen hat, rechtzeitig Langzeitparkplätze für die Beschäftigten der Innenstadt zu schaffen. Das Büro empfahl im Mai 2017, an den größeren Zufahrtsstraßen in den Stadtkern von Dinslaken bis zu vier Parkplätze mit jeweils 80 Plätzen ohne Gebühren und ohne zeitliche Beschränkung zu schaffen und „frühzeitig geeignete Flächen zu suchen und zu sichern.“

Hier kann man parken

Die Stadt weist darauf hin, dass in Parkzone1 auch nach dem 1. Januar noch 120 Plätze unbewirtschaftet sind – an der Karlstraße – auch der Platz an der Ecke Hans-Böckler/Otto-Brenner-Straße werde nicht mehr bewirtschaftet. Zudem gebe es weitere, aber kostenpflichtige Langzeitparkplätze unter anderem in der Neutor-Galerie oder in der Tiefgarage am Rathaus. „In der künftigen weiteren Stadtentwicklung wird das Thema natürlich ebenfalls weiterhin mitgedacht“, so Sprecher Marcel Sturm.

So geht es weiter

Auch die Parkzone 2 – der Bereich zwischen Friedrich-Ebert-/Neustraße/Rutenwallweg und Hans-Böckler-Straße ist bereits beschlossen. Sie soll nach Parkzone 1 umgesetzt werden.

Bewohner können die Parkausweise in den Bürgerbüros beantragen, mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises ist aber kein Anspruch auf einen Stellplatz verbunden, so die Stadt. Wer für welches Fahrzeug einen Ausweis beantragen kann, schlüsselt die Stadt unter dinslaken.de/de/dienstleistungen/bewohnerparken auf.