Voerde. Für den Betreiber ist die Belebung der alten Disco als Festsaal für Hochzeiten und Partys ein zeitnahes Ziel, einige Nachbarn fürchten mehr Lärm.

Eineinhalb Jahre nach der von der Stadt erteilten Baugenehmigung zeichnet sich jetzt offenbar die zeitnahe Wiederbelebung eines lange schon ausgedienten Tanzlokals unter neuem Namen und mit neuer Nutzung als „Festsaal“ ab: Der Investor, der die ehemalige Diskothek „Paradise Planet“ an der Bundesstraße 8 gekauft hat, kündigt für den 29. Februar ein Revival in dem Gebäude an, über dessen Dach noch der alte Schriftzug thront.

Ursprünglich war für die erste Veranstaltung nach sieben Jahren Leerstand der 18. Januar als Termin avisiert, wofür der Betreiber des „Reyna Palace“ – so lautet der neue Name – Ende November über Facebook warb. Auf Seiten des Eigentümers ist von weiteren Auflagen die Rede. Die stünden in Verbindung mit einem erneuten Lärmschutzgutachten, die ein Anwohner vor einigen Tagen in Auftrag gegeben habe. Da es nicht möglich sei, diese bis zum 18. Januar umzusetzen, müsse das „Revival im ehemaligen Paradise Planet“, wie die Veranstaltung heißt, um sechs Wochen verschoben werden.

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Teile der Nachbarschaft der früheren Disco gehen gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für die neue Nutzung als Festsaal juristisch vor, da sie ihre Rechte als Anwohner darin nicht geschützt sehen. Das Vorgehen in diesem Fall sei generell rechtswidrig. Die Baugenehmigung hätte nicht erfolgen dürfen, da es sich bei dem Vorhaben um eine Vergnügungsstätte handele und dafür der Bebauungs- und der Flächennutzungsplan hätten geändert werden müssen, wie Heike van der Velden sagt. Sie gehört mit den beiden Eigentümern eines zweiten Grundstücks zu denen, die gegen die Stadt klagen.

Die Nachbarin, die angesichts der Pläne im „Reyna Palace“ eine weitere Verschlechterung der Wohnqualität über die viel befahrene Bundesstraße 8 und das hinter ihrem Haus liegende Gewerbegebiet hinaus befürchtet, berichtet von der Überprüfung einer vom Investor vorgelegten Schallimmissionsprognose von Ende April 2019, mit dem sie den TÜV Rheinland beauftragt hatte. Der Prüfbericht liegt seit Anfang Dezember vor. Das Gutachten des Investors sei danach „völlig unzureichend“ – weitere Auflagen seien daraus nicht abgeleitet worden, erklärt die Anwohnerin.

Stadt Voerde: Es gibt keine neuen Vorgaben

Auch nach Auskunft der Stadt Voerde existieren keine neuen Vorgaben, die über die bisher von ihr auferlegten hinaus gehen würden. Ende Juni vergangenen Jahres war im Rathaus basierend auf der vom „Reyna-Palace“-Investor vorgelegten Schallimmissionsprognose eine Änderungsgenehmigung verfasst worden, die mit immissionsschutzrechtlichen Vorgaben verbunden war. Die Stadt warte noch auf die Abnahmeberichte etwa für Statik und Elektrik, die durch staatlich anerkannte Sachverständige vorgenommen werden müssten, so die Erste und Technische Beigeordnete Nicole Johann. Erst wenn die geforderten Auflagen erfüllt seien, erfolge eine Abnahme.

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Auf Betreiberseite war man indes davon ausgegangen, dass beispielsweise die Überprüfung der Elektroanlagen auch durch einen Meisterbetrieb erfolgen könne. Einen Termin mit einem Prüfsachverständigen bekomme man nicht von heute auf morgen, erklärt Senol Düme, der im Auftrag des Investors für die Immobilie an der B 8 verantwortlich zeichnet. In puncto Lärmschutz sei mehr als nötig getan worden, die Schallschutzwand von 20 auf 40 Meter verlängert worden. Die Technische Beigeordnete bestätigt dies. Die Stadt habe den Investor für die Befürchtungen der Anwohner bezüglich des Lärms sensibilisiert: „Was die Auflagen betrifft, können wir verwaltungsseitig nicht mehr tun.“

Nachbarschaft: Straßenlärm von der B 8 wird durch Schallschutzwand reflektiert

Senol Düme verweist auf weitere Vorgaben. So dürfen die Türen des Südeingangs der Festhalle nach 22 Uhr nur noch als Notausgänge genutzt werden, auch sind die dortigen Eingangsbereiche mit einer Schallschutzwand in Richtung der B 8 abzuschirmen. Zudem ist die festinstallierte Musikanlage durch einen eingebauten „Limiter“ so eingestellt, dass der vorgeschriebene Rauminnenpegel nicht überschritten werde. Dieser liegt bei 83 Dezibel (dB/A).

Die Nachbarschaft, die klagt, beruhigt das keinesfalls. Heike van der Velden berichtet davon, dass sich mit Aufstellen der Wand der Lärmpegel erhöht habe, weil der durch den Verkehr auf der B 8 verursachte Schall durch die Mauer zu ihnen hin reflektiert werde.

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Von Von Petra Keßler und Susanne Zimmermann

In Anbetracht der Betriebszeiten in der Festhalle – von 15 bis 2 Uhr an Werktagen und von 15 bis 4 Uhr an Sonn- und Feiertagen – und der Nutzungsarten fürchtet sie in ihrem Zuhause um die Nachtruhe. Hochzeiten, 80er- und 90er-Partys, Karnevalsfeiern, Tanzabende, Auftaktveranstaltungen von Banken gibt Senol Düme als mögliche oder auch bereits angefragte Events im Reyna Palace an, wobei die Festhalle von Betreiberseite vermietet werde.

Dass die Nachbarschaft aufgrund der Vorgaben der Stadt zu den Abläufen insbesondere von türkischen Hochzeiten an der Stelle spricht, was für sie hinsichtlich der Größenordnung, in der gefeiert wird, von zentraler Bedeutung ist, findet Senol Düme „diskriminierend“. Ihm zufolge geht es um Hochzeiten allgemein – und mit bis zu 600 Personen. Darauf ist die Zahl im Festsaal beschränkt. Düme geht nicht von Hochzeiten in der Woche, sondern an den Wochenenden aus. Auch verweist er darauf, dass das „Reyna Palace“ eine ältere Kundschaft ansprechen wolle.