Dinslaken. Stadt Dinslaken überprüft Mängelansprüche gegenüber Firmen auf der Fliehburg und will zunächst nur 962.000 statt 6,9 Millionen Euro investieren.
Die Stadt Dinslaken hat die Sanierungspläne für die Fliehburg noch einmal überdacht. Zur gemeinsamen Sondersitzung des Bau- und Sozialausschusses am Montag, 9. Dezember, 17 Uhr (Rathaus), wurde die Beschlussvorlage, die dem Bauausschuss bei seiner letzten Sitzung im November recht überraschend vorgelegt wurde, noch einmal geändert. Demnach besteht weiterhin Investitionsbedarf in Höhe von 6,9 Millionen Euro. Die Politik soll aber zunächst die nötigesten Maßnahmen für 962.000 Euro beschließen. Auch Gewährleistungsansprüche werden geprüft.
Diese Häuser sollen kurzfristig instand gesetzt werden
Die Zahl der von den Kommunen unterzubringenden geflüchteten Menschen sei von der gesamtpolitischen Lage abhängig und daher „schwankend“,so die Stadt. Um auf „mögliche, sprunghaftansteigende Anforderungen reagieren zu können“, empfiehlt die Verwaltung folgende Maßnahmen zu beschließen: Im Gebäude 7, dem Veranstaltungsraum, soll das undichte Dach repariert werden (etwa 65.000), beim noch nicht fertiggestellten Gebäude 22 soll der Innenausbau vollendet werden (390.000), außerdem soll das denkmalgeschützte Gebäude 5 instandgesetzt (495.000) und die Rückbaumaßnahmen in den Holzhäusern vorgenommen werden (etwa 12.000 Euro). Hier hatte Feuchtigkeit zu Schäden geführt.
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Für den Rest soll ein Konzept erarbeitet werden
Die weiteren geplanten Sanierungsmaßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2025 soll die Politik nun erst zur Kenntnis nehmen. Die Stadt soll beauftragt werden, ein Konzept zur Erhaltung des Wohnraums zu erarbeiten. Derzeit sind von 33 Gebäuden sieben mit 226 Plätzen nicht nutzbar. Auf dem Gelände sind 421 Menschen untergebracht, 229 Plätze sind frei. Mit den zu beschließenden Maßnahmen stünden - bei Zweierbelegung – 58 weitere Plätze zur Verfügung. Aktuell sind die Zimmer meist mit Einzelpersonen belegt.
Außerdem hat die Caritas mit der Schlussvereinbarung, die in diesem Jahr unterzeichnet wurde, etwaige Mängelansprüche gegen Firmen, die mit den Arbeiten auf den Gelände beauftragt waren, an die Stadt abgetreten. Die Stadt hat nun eine Bausachverständige beauftragt, mögliche Ausführungsmängel festzustellen.